Herr Voort fragte, welcher Anteil der Gemeindefläche als „substantieller Raum“ bezeichnet werden müsse.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass das in dem neuen OVG-Urteil vom 1. Juli 2013 nicht genau definiert worden sei. Herr Ahn habe aber deutlich gemacht, dass ein Prozentsatz von 2 % für die Gemeindefläche seiner Einschätzung nach nicht ausreichend sein werde.

 

Herr Voort wies darauf hin, dass in einer der letzten Sitzungen deutlich geworden sei, dass man ohne die beiden Zonen im Ortsteil Darfeld eine Prozentsatz von über 3 % erreiche, mit den beiden Zonen sogar über 4%. Da vom Land nur 2 bis 3 % gefordert würden, stelle die Gemeinde Rosendahl demnach doch auch ohne die Darfelder Zonen ausreichend substantiellen Raum zur Verfügung.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass er hierzu noch keine Aussage treffen könne, da das OVG-Urteil keine Zahlen nenne. Nach seiner subjektiven Einschätzung und der von Herrn Ahn sei die Ausweisung von nur 5 Konzentrationszonen im Gemeindegebiet Rosendahl nicht ausreichend.