Herr Göpel fragte, wer die Tabukriterien für die Ausweisung der geplanten Windeignungszonen festlege.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass durch das OVG-Urteil vom 1. Juli 2013 die harten Tabukriterien festgelegt worden seien. Für die weichen Tabukriterien seien Vorschläge vom Planungsbüro Wolters Partner gemacht worden. Diese müssten aber vom Rat der Gemeinde Rosendahl noch beraten und beschlossen werden. Die harten und die vorgeschlagenen weichen Tabukriterien seien als Anlage II zur Sitzungsvorlage zur 45. Änderung des FNP beigefügt worden und auch im Internet einsehbar.