Sitzung: 12.12.2013 Ver- und Entsorgungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: VIII/626
Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/626 als Anlage I beigefügte 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Umlagen der Wasser- und Bodenverbände und für sonstige Kosten der Gewässerunterhaltung (Wasserverbandsgebühren) in der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schulze Baek weist anschließend darauf hin, dass die Stadt Gescher die Rechtmäßigkeit des Multiplikationsfaktors für die Gewichtung der Flächenarten angezweifelt und eine Klage eingereicht habe. Er fragt, ob das auch für die Gemeinde Rosendahl in Frage komme.
Bürgermeister Niehues teilt mit,
dass Frau Berger sich diesbezüglich bei der Stadt Gescher erkundigt habe. Diese
habe zwar zunächst eine Klage eingereicht, das Verfahren dann aber mit einem
Vergleich beendet. Nach den vorliegenden Bescheiden vom 25. Februar 2013 müsse
die Gemeinde Rosendahl für die Einleitung aus der Kläranlage Osterwick in den
Varlarer Mühlenbach und aus der Kläranlage Holtwick in den Holtwicker Bach
sogenannte Erschwererzuschläge zahlen. Da die Bescheide für das Jahr 2013
bestandskräftig seien, könne man rückwirkend nichts mehr ändern. Für das
kommende Jahr 2014 werde man aber nochmal prüfen, ob eine Reduzierung der
Erschwererzuschläge möglich ist, z. B. über die Einleitungsmenge.
Ausschussmitglied Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/626.
Der Ausschuss folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst
folgenden Beschlussvorschlag für den
Rat: