Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/626 als Anlage I beigefügte 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Umlagen der Wasser- und Bodenverbände und für sonstige Kosten der Gewässerunterhaltung (Wasserverbandsgebühren) in der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek weist anschließend darauf hin, dass die Stadt Gescher die Rechtmäßigkeit des Multiplikationsfaktors für die Gewichtung der Flächenarten angezweifelt und eine Klage eingereicht habe. Er fragt, ob das auch für die Gemeinde Rosendahl in Frage komme.

 

Bürgermeister Niehues teilt mit, dass Frau Berger sich diesbezüglich bei der Stadt Gescher erkundigt habe. Diese habe zwar zunächst eine Klage eingereicht, das Verfahren dann aber mit einem Vergleich beendet. Nach den vorliegenden Bescheiden vom 25. Februar 2013 müsse die Gemeinde Rosendahl für die Einleitung aus der Kläranlage Osterwick in den Varlarer Mühlenbach und aus der Kläranlage Holtwick in den Holtwicker Bach sogenannte Erschwererzuschläge zahlen. Da die Bescheide für das Jahr 2013 bestandskräftig seien, könne man rückwirkend nichts mehr ändern. Für das kommende Jahr 2014 werde man aber nochmal prüfen, ob eine Reduzierung der Erschwererzuschläge möglich ist, z. B. über die Einleitungsmenge.


Ausschussmitglied Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/626.

 

Der Ausschuss folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: