Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2014 wie folgt beschlossen:

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube             104,71 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                           6,95 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben                          5,68 €.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/620.

 

Der Ausschuss folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: