Sitzung: 12.12.2013 Ver- und Entsorgungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: VIII/620
Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2014 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube 104,71 €,
b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 6,95 €,
c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben 5,68 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/620.
Der Ausschuss folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst
folgenden Beschlussvorschlag für den
Rat: