Den der Sitzungsvorlage Nr. VIII/634 zu den Anlagen I und II beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Die 3. Änderung der Außenbereichssatzung „Hermann-Löns-Weg“ im Ortsteil Osterwick gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuches (BauGB) wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des BauGB und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/634 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/634.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass der Kreis Coesfeld sich aktuell noch einmal zum Thema der Streichung der Eingriffs – und Ausgleichsbilanzierung aus der Begründung der Außenbereichssatzung geäußert habe und zitiert aus diesem Schreiben:

„Demnach stehe der Streichung aus naturschutzfachlicher und naturschutzrechtlicher Sicht nichts entgegen“.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: