Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

 

An der nördlichen Grundstücksgrenze des Plangebietes wird ein Wall in der Größe von 50 cm Höhe x 75 cm Breite angelegt.

 

Im Übrigen wird den Beschlussvorschlägen entsprechend den der Sitzungsvorlage Nr. VII/329 beigefügten Empfehlungen wird zugestimmt.

 

Die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes “Haus Holtwick” mit dazugehöriger Begründung nebst Umweltbericht wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:          8 Ja-Stimmen

                                                1 Nein-Stimme

 


Ausschussvorsitzender Rottmann verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/329.

 

Hierzu teilte Fachbereichsleiter Wellner dem Ausschuss mit, dass es notwendig werde, eine Ergänzung der Planzeichnung sowie der Begründung vorzunehmen. Er erklärte, dass 1996 für das gesamte Gebiet “Haus Holtwick” ein Entwässerungsentwurf aufgestellt wurde. Dieser beinhaltete eine Erschließung von der “Heinrich-Backensfeld-Straße” bis zum Nordrand. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen während der Beteiligung der Öffentlichkeit haben jedoch eine geänderte Straßenführung ergeben. Hierdurch bedingt müssten rd. 210 m Kanalleitungen mehr verlegt werden. Bei der seinerzeitigen Wegeführung habe eine geordnete und gesicherte Ableitung des Oberflächenwassers der sich an das Baugebiet anschließenden landwirtschaftlichen Flächen sicher gestellt werden können, was derzeit durch die neue Erschließung nicht gegeben ist.

Um hier präventiv tätig zu werden schlage er vor, entlang der nördlichen Grundstücksgrenzen auf den privaten Flächen durchgängig einen Wall von 50 cm Höhe x 75 cm Breite vorzusehen.

 

Ausschussmitglied Mensing regte an, die Festsetzung mit “soll” anstatt mit “muss” zu formulieren, damit jeder für sich selber entscheiden könne.

 

Ausschussmitglied Wessendorf merkte an, dass bei einer freiwilligen Ausführung der Schutzmaßnahmen diese nicht von allen Grundstückseigentümern beachtet werde.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte hierzu, dass aufgrund der vermehrt aufkommenden Regenereignisse die Gemeinde in der Pflicht stehe, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Daher müsse der Wall vorgesehen werden.

 

Ausschussmitglied Niehues erkundigte sich, ob anstelle eines Walles auch eine Mauer errichtet werden dürfe. Bürgermeister Niehues bejahte dies.

 

Da die Aufnahme der ergänzenden Festsetzung in dem Bebauungsplan keine Einschränkungen darstellen fasste der Ausschuss nachstehenden Beschlussvorschlag für den Rat: