Die der Sitzungsvorlage VIII/633 zu den Anlagen I bis XI beigefügten Ratsbeschlüsse werden bestätigt.

 

Den der Sitzungsvorlage Nr. VIII/633 zu den Anlagen XII und XIII beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/633 beigefügte Bebauungsplan „Am Spielberg“ im Ortsteil Darfeld, bestehend aus Planzeichnungen, Erläuterungen und Begründung einschließlich Umweltbericht, wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja Stimmen

                                                              1 Enthaltung

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/633.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/ Grüne es für falsch halte, die Traufhöhe, die Höhe von Dachaufbauten und die Grundstücksgröße festzusetzen. Dennoch werde er dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Ausschussmitglied Lembeck verweist auf die Stellungnahme der Bezirksregierung Münster vom 21. November 2013, die in Absprache mit dem Kreis Coesfeld strukturverbessernde Maßnahmen für die Abwasserbeseitigung gefordert habe. Er fragt, ob solche Maßnahmen schon in der Planung seien.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass entsprechende Maßnahmen bereits im Haushaltsplanentwurf 2014 vorgesehen seien.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing verweist ebenfalls auf die Stellungnahme der Bezirksregierung vom 21. November 2013, wonach die Vorlage des Einleitungsantrages für das Regenüberlaufbecken durch Bürgermeister Niehues bis Ende Dezember 2013 zugesagt worden sei. Er fragt, ob dieser Antrag bereits erfolgt sei.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass der Antrag durch Herrn Dr. Caesperlein vorbereitet werde. Dies könne nicht durch die Verwaltung selbst erfolgen. Dr. Caesperlein habe eine Fertigstellung bis Ende des Jahres 2013 zugesagt.

 

Fraktionsvorsitzender Weber verweist auf die Stellungnahme der Bezirksregierung Münster vom 25. Oktober 2013, wonach Straßeneinläufe in einen Schmutzwasserkanal entwässern sollen. Diese Anschlüsse würden hier als Fehlanschlüsse bezeichnet, die schnellstmöglich zu beseitigen seien. Er fragt, was das heißen solle.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass an den bestehenden Schmutzwasserkanal neben der Straße unzulässigerweise drei Häuser mit der Dachrinne angeschlossen seien. Das sei der Grund, warum die Gemeinde nun noch einen Regenwasserkanal legen müsse. Zur Entwässerung seien nach neuem Recht nur noch Trennsysteme zulässig. Die betroffenen Hausbesitzer würden aufgefordert, im nächsten Frühjahr ihre Entwässerung an den bis dahin neu gelegten Regenwasserkanal anzuschließen.

 

Ausschussmitglied Riermann fragt, ob für die betroffenen Grundstückseigentümer Kosten entstehen.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass die Kanalanschlussbeiträge bezahlt seien, für die Verlegung von Leitungen zu dem neuen Regenwasserkanal aber Kosten entstünden.

 

Auf die Nachfrage von Ausschussmitglied Riermann, ob eine Kontrolle der Hausanschlüsse durch die Gemeinde erfolgen werde, erklärt Bürgermeister Niehues, dass Herr Wübbelt zunächst Gespräche mit den Eigentümern führen werde und ein Plan zur Verlegung der Leitungen erstellt werde. Vor der endgültigen Inbetriebnahme erfolge eine Abnahme durch Herrn Wübbelt.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: