Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße/Brink“ im Ortsteil Osterwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/628 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/628.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt, ob sichergestellt sei, dass der Investor nach der zweimaligen Änderung des Bebauungsplanes nicht noch eine weitere Änderung wünsche, falls sich doch ein Interessent für eine gewerbliche Nutzung finde. 

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass ein nicht störendes Gewerbe auch nach der aktuellen Änderung des Bebauungsplanes möglich sei.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb bestätigt, dass es sich hier nun um ein besonderes Wohngebiet handele, in dem eine kleingewerbliche Nutzung durch ein nicht störendes Gewerbe, wie z.B. eine Eisdiele, möglich wäre.

 

Auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Weber, warum man dann nicht gleich den Bebauungsplan mit dem besonderen Wohngebiet aufgestellt habe, erklärt Bürgermeister Niehues, dass der ursprüngliche Plan des Investors einerseits die Eisdiele aber auch einen weiteren gewerblichen Nutzer wie z.B. einen Bürodienstleister vorgesehen habe. Das wäre aber nur in einem ausgewiesenen Mischgebiet möglich gewesen. Damit wäre eine gewerbliche Nutzung eines Teils des Bauvorhabens aber auch verpflichtend gewesen. Das sei aber leider in Rosendahl unrealistisch.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragt, ob es richtig sei, dass durch diese Änderung auch die beiden angrenzenden Gebäude als besonderes Wohngebiet ausgewiesen würden und somit eine Einschränkung für die Bewohner erfolge.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass durch die Ausweisung als besonderes Wohngebiet für die Randbebauung an der Hauptstraße und der Straße Brink eine höhere Verdichtung möglich sei. Er verweist hier auf den Punkt 2.2.1. der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes. Danach sei eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl durch bauliche Anlagen in einem besonderen Wohngebiet zulässig, sofern und soweit diese zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes bereits bestand und genehmigt war. Dadurch bestehe für alle Anlieger grundsätzlich die Möglichkeit, einen Neubau genauso zu errichten wie die bisherigen Gebäude. Die teilweise schon vorliegende geschlossene Bebauung sei so wieder herstellbar. Er sehe daher keine Nachteile für die Anlieger.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt meint, dass die Anlieger bei der Ausweisung als Mischgebiet mehr Möglichkeiten für die Ansiedlung eines Gewerbes hätten, als bei der Ausweisung als besonderes Wohngebiet und sieht nach wie vor hier eine Einschränkung.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass es hier doch gar kein Gewerbe gebe. Die bestehende Bebauung werde doch nur zu Wohnzwecken genutzt.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass der Kreis Coesfeld hier sicher interveniert hätte, wenn er der Ansicht gewesen wäre, dass die Anlieger durch die neue Ausweisung als besonderes Wohngebiet eingeschränkt würden.

 

Bürgermeister Niehues teilt mit, dass nach der Fassung des Aufstellungsbeschlusses die öffentliche Auslegung erfolge. Hier hätten betroffene Bürger dann die Möglichkeit, Einwendungen vorzutragen.

 

Ausschussmitglied Lembeck stimmt Herrn Kreutzfeldt darin zu, dass hier möglicherweise Ärger mit anderen Anliegern vorprogrammiert sei und kritisiert die Vorgehensweise des Investors. Dieser hätte ja durchaus im Vorfeld schon Kontakt mit den benachbarten Anliegern aufnehmen können. Falls tatsächlich Einwendungen betroffener Bürger eingingen, verzögere sich das Verfahren weiter.

Er fragt, ob Kosten und Aufwand für dieses Verfahren bei der Gemeinde liegen, obwohl es sich hier ja um ein Einzelvorhaben handele.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass die Kosten für die erneute Änderung des Bebauungsplanes bei der Gemeinde liegen, da der Investor ansonsten sein Bauvorhaben nicht mehr ausgeführt hätte. Die zuvor angefallenen Kosten seien zum größten Teil vom Investor übernommen worden, aber auch hier habe sich die Gemeinde beteiligt, da das Plangebiet wesentlich größer sei, als nur das Gebiet für das eigentliche Bauvorhaben.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass auch er das Verhalten des Investors nicht nachvollziehen könne.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing weist darauf hin, dass es ja vor einigen Monaten noch gar keinen Bebauungsplan für dieses Gebiet gegeben habe. Mit der Ausweisung eines Mischgebietes habe man Möglichkeiten schaffen wollen, die in der Realität gar nicht gegeben waren, da die Bebauung nur zu Wohnzwecken genutzt wurde. Wenn man jetzt bei der Änderung des Bebauungsplanes etwas „zurückrudere“ und das Plangebiet nur noch als besonderes Wohngebiet ausweise, sehe er das als unproblematisch an. Die WIR-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: