Der in der Sitzung des Rates am 19.12.2013 zugeleitete Entwurf der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 der Gemeinde Rosendahl wird gemäß §§ 59 Abs. 3 und 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/636.
Kämmerin Fuchs erläutert anhand einer Power Point Präsentation den zu dieser Sitzung vorgelegten Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2012.
Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: