Der für die Erneuerung des Durchlasses am Gewässer „Felsbach“ im Ortsteil Osterwick weiteren notwendigen außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 3.300,-- € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Einsparungen bei der Investitionsmaßnahme „12.001 - 4-57-12080 - Endausbau „Gordenhegge (Teilstück 2)“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/629.
Der Rat folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgenden Beschluss: