Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Der für die Erneuerung des Durchlasses am Gewässer „Felsbach“ im Ortsteil Osterwick weiteren notwendigen außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 3.300,-- € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Einsparungen bei der Investitionsmaßnahme „12.001 - 4-57-12080 - Endausbau „Gordenhegge (Teilstück 2)“.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/629.

 

Der Rat folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgenden Beschluss: