Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2014 wie folgt beschlossen:

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube        104,71 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                      6,95 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben                     5,68 €.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses am 12. Dezember 2013.

 

Der Rat folgt dem Vorschlag des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasst folgenden Beschluss: