Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2014 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube 104,71 €,
b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 6,95 €,
c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben 5,68 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses am 12. Dezember 2013.
Der Rat folgt dem Vorschlag des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasst folgenden Beschluss: