Bürgermeister Niehues lässt sodann über die insgesamt 20 weichen
Tabukriterien laut Anlage I zur Sitzungsvorlage Nr. VIII/643 jeweils einzeln
wie folgt abstimmen:
500 m Abstand zu
Siedlungsflächen der Ortslagen
Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen
3 Nein Stimmen
1 Enthaltung
200 m Abstand zu
Splittersiedlungen
Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen
3 Nein Stimmen
1 Enthaltung
400 m Abstand zu
Gewerbeflächen
Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen
3 Nein Stimmen
1 Enthaltung
300 m Abstand zu
Friedhöfen
Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen
3 Nein Stimmen
1 Enthaltung
200 m Abstand zu
ehemaligen Friedhöfen
Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen
3 Nein Stimmen
1 Enthaltung
200 m Abstand zu
Sportplätzen (Außenbereich, Siedlungsrand)
Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen
3 Nein Stimmen
1 Enthaltung
400 m Abstand zu
Wohnnutzung im Außenbereich
Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen
3 Nein Stimmen
1 Enthaltung
100 m Abstand zu Hochspannungsleitungen
Abstimmungsergebnis: 16 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
150 m Abstand zur
Bahn
Abstimmungsergebnis: 16 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
400 m Abstand zu
denkmalgeschützten Bereichen
Abstimmungsergebnis: 16 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
0 m Abstand zu
denkmalzugehörigen Bereichen
Abstimmungsergebnis: 16 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
200 m Abstand zu Baudenkmälern
Abstimmungsergebnis: 16 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
200 m Abstand zu
Bodendenkmälern
Abstimmungsergebnis: 16 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
0 m Abstand zu
Abgrabungen
Abstimmungsergebnis: 16 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
200 m Abstand zu
FFH-Gebieten
Abstimmungsergebnis: 16 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
100 m Abstand zu
Naturschutzgebieten
Abstimmungsergebnis: 16 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
100 m Abstand zu
geschützten Landschaftsbestandteilen
Abstimmungsergebnis: 16 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
50 m Abstand zu Seen
und Teichen
Abstimmungsergebnis: 16 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
100 m Abstand zu
Freizeit-Seen
Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen
3 Nein Stimmen
1 Enthaltung
0 m Abstand zu
Überschwemmungsgebieten
Abstimmungsergebnis: 16 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90 Grüne grundsätzlich gegen die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes sei, dem nachfolgenden Beschlussvorschlag aber zustimmen werde, um den Fortgang des Verfahrens an dieser Stelle nicht zu behindern.
Ratsmitglied Kreutzfeldt schließt sich dieser Stellungnahme an.
Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass er den Vorteil eines Zielabweichungsverfahrens nicht erkennen könne, die SPD-Fraktion aber ebenso dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.
Der Rat fasst sodann folgenden weiteren Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, spätestens in der ersten Januarwoche 2014 bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens nach § 15 LPlG vom derzeit gültigen Regionalplan, Teilabschnitt Münsterland mit dem Ziel der Anpassung an den vorliegenden Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einzureichen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ratsmitglied Tendahl
begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung
zu diesem TOP nicht teil.
Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 18. Dezember 2013. Weiter weist er darauf hin, dass die Abstände der weichen Tabukriterien zu den vorgegebenen Abständen der harten Tabukriterien laut Anlage I zur SV VIII/643/1 hinzugezählt werden.