500 m Abstand zu Siedlungsflächen der Ortslagen

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

200 m Abstand zu Splittersiedlungen

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

400 m Abstand zu Gewerbeflächen

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

300 m Abstand zu Friedhöfen

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

200 m Abstand zu ehemaligen Friedhöfen

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

200 m Abstand zu Sportplätzen (Außenbereich, Siedlungsrand)

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

400 m Abstand zu Wohnnutzung im Außenbereich

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

100 m Abstand zu Hochspannungsleitungen

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

160 m Abstand zur Bahn

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

400 m Abstand zu denkmalgeschützten Bereichen

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

0 m Abstand zu denkmalzugehörigen Bereichen

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

200 m Abstand zu Baudenkmälern

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

200 m Abstand zu Bodendenkmälern

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

0 m Abstand zu Abgrabungen

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

200 m Abstand zu FFH-Gebieten

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

100 m Abstand zu Naturschutzgebieten

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

100 m Abstand zu geschützten Landschaftsbestandteilen

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

50 m Abstand zu Seen und Teichen

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

100 m Abstand zu Freizeit-Seen

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

0 m Abstand zu Überschwemmungsgebieten

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragt, wie lange das Zielabweichungsverfahren dauern werde.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass er damit rechne, dass der Antrag der Gemeinde Rosendahl im März 2014 auf die Tagesordnung des Regionalrates gesetzt werde.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasst sodann folgenden weiteren Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, spätestens in der ersten Januarwoche 2014 bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens nach § 16 LPlG vom derzeit gültigen Regionalplan, Teilabschnitt Münsterland mit dem Ziel der Anpassung an den vorliegenden Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einzureichen.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja Stimmen

                                                              1 Enthaltung

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/643/1.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt verweist auf die Erläuterung zu den sogenannten harten Tabukriterien, die einer Abwägung nicht zugänglich seien. Umso mehr verwundere ihn, dass die Abstände der weichen Tabukriterien durchweg geringer seien, als die der harten Tabukriterien.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass die Abstände der weichen Tabukriterien zu den Abständen der harten Tabukriterien hinzugerechnet werden müssen. Demnach ergebe sich z.B. für Siedlungsflächen der Ortslagen insgesamt ein Abstand von 800 m bestehend aus dem harten  Tabukriterium von 300 m plus einer Pufferzone (weiches Tabukriterium) von 500m.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass die Festlegung der weichen Tabukriterien nur deutlich machen solle, dass die Kommune hier gestalterisch tätig gewesen sei. Notwendig sei das seiner Ansicht nach nicht. Die Fraktion Bündnis 90 Grüne wolle keinen Flächennutzungsplan (FNP), befinde sich aber bei der heutigen Beschlussfassung in einer Zwickmühle, da sie WEA grundsätzlich ja befürworte. Er werde daher dem Beschlussvorschlag für das Zielabweichungsverfahren zustimmen, um die Ausweitung der Windenergie nicht zu behindern, obwohl letztendlich doch wieder die Änderung des FNP dahinter stehe.

 

Ausschussmitglied Lembeck fragt, ob im Haushalt 2014 bereits Erträge aus Windenergieanlagen (WEA) quasi als Rückvergütung für die Kosten des FNP eingeplant seien.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass das von der Verwirklichung der WEA abhänge, möglicherweise könne mit Erträgen auch erst im Jahr 2015 gerechnet werden. Grundsätzlich sei das aber angedacht.

 

Ausschussmitglied Riermann verweist auf die Abstände zu Gewerbeflächen. Hier wäre zwingend ein Abstand von 0 m, der nach dem Beschlussvorschlag für weiche Kriterien auf 400 m heraufgesetzt werde. Er fragte, ob hier nicht ein Abstand von 200 m ausreichend sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass eine Änderung des Abstandes auf 200 m keine Auswirkungen habe, da die Zonen fast alle bereits durch eine Abgrenzung zu Siedlungsbereichen festgelegt seien.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragt, was man sich unter einem „denkmalzugehörigen Bereich“ vorzustellen habe.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass es sich dabei z.B. um die Bereiche um die denkmalgeschützten Schlösser in Varlar und Darfeld handele.

 

Die Sitzung wird um 19:20 Uhr zur Behebung technischer Schwierigkeiten für 5 Min unterbrochen.

 

Bürgermeister Niehues bittet den Fraktionsvorsitzenden Mensing, eine Erläuterung zu den im Folgenden gezeigten Plänen zu geben.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärt, dass die WIR-Fraktion Herrn Ahn aufgrund der zahlreichen Einwendungen von Bürgern gebeten habe, eine Potentialflächenanalyse mit anderen Abständen als den vom Planungsbüro Wolters Partner bisher vorgeschlagenen grafisch darzustellen. Die von Herrn Ahn ausgearbeiteten Pläne lägen den Ausschussmitgliedern bereits vor.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärt, dass im vorliegenden Plan I (Anlage I) gemäß des oftmals geäußerten Wunsches, zu jeder Art von Wohnen mindesten 1.000 m Abstand zu halten, alle wohnrelevanten Abstände (Außenbereichswohnen, Ortsteile, Splittersiedlungen) mit einem als "weiches" Tabu gewerteten Abstand von 1.000 m versehen worden. Im Ergebnis bleibe nicht ein Quadratmeter Raum im gesamten Gemeindegebiet. Diese Folge ergebe sich auch schon, wenn nur das Außenbereichswohnen auf 100 m gesetzt werde

Bürgermeister Niehues erklärt zum vorliegenden Plan II (Anlage II), dass diese Version von der Politik nicht angefordert wurde, von Herrn Ahn aber als realistischere Variante angenommen wurde. Gemäß des häufig zitierten OVG-Urteils, das jenseits der 3-fachen Anlagenhöhe mit einer optisch bedrängenden Wirkung nicht zu rechnen sei, habe Herr Ahn hier - ausgehend von einer 200m-Anlage - 600 m zum Außenbereichswohnen angesetzt. Was dann übrig bleibe, sei allerdings weit jenseits der Forderung der OVG-Rechtsprechung, der Windenergie substanziell Raum zu geben.


Er erklärt weiter zum vorliegenden Plan III (Anlage III), dass hier die Frage nach der Gleichbehandlung aller Friedhöfe beantwortet wurde. Als stillgelegter Friedhof wurde der Friedhof östlich Oberdarfeld berücksichtigt (steht auch unter Denkmalschutz). Hier sei statt einem Gesamtabstand (harte und weiche Abstandskriterien) von 300 m nun 400 m angesetzt worden, wie bei den aktiven, in den Ortslagen liegenden Friedhöfen. Das Ergebnis werde durch eine Braunfärbung deutlich gemacht. Lediglich der Suchbereich 9, der aufgrund artenschutzfachlicher Bedenken ohnehin nicht umgesetzt werde, würde dann geringfügig verkleinert.


Im vorliegenden Plan IV (Anlage IV) sei der Abstand zu den Rosendahler Gewerbegebieten von 400 m auf 600 m erhöht worden. Da die Abstände zur Wohnbebauung nahezu alle Abstände zu Gewerbeflächen überlagern, sei die Differenz grau eingefärbt worden. Lediglich östlich Osterwick im Suchbereich 3 würde dies zu einer minimalen Verkleinerung führen, die aber nicht wirklich relevant sei, da hier bereits ein Windrad stehe.


Im vorliegenden Plan V (Anlage V) würden alle möglichen Flächen für die Windenergie rot hervorgehoben, ohne dabei die bisher beschlossenen harten und weichen Tabukriterien zu berücksichtigen. Diese Situation würde ohne die Aufstellung eines FNP entstehen. Eine Prüfung des Artenschutzes sei dabei aber noch nicht erfolgt. Deutlich werde aber, dass grundsätzlich noch viele kleine Flächen entstünden, auf denen zumindest kleinere WEA errichtet werden könnten.

 

Fraktionsvorsitzender Weber ergänzt, dass für diese kleinen Flächen aber dann vom Kreis Coesfeld evtl. Ausschlusskriterien geprüft würden.

Er stellt einen Antrag auf getrennte Abstimmung der Beschlussvorschläge, da die Fraktion Bündnis 90/Grüne zwar für das Zielabweichungsverfahren stimmen wolle, aber gegen den FNP sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass eine getrennte Abstimmung ohnehin vorgesehen sei.

 

Ausschussvorsitzender Schenk stellt daraufhin fest, dass somit keine Abstimmung über den Antrag des Fraktionsvorsitzenden Weber erfolgen müsse und lässt im Folgenden über die insgesamt 20 weichen Tabukriterien laut Anlage I zur Sitzungsvorlage Nr. VIII/643 jeweils einzeln als Beschlussvorschlag für den Rat abstimmen: