Sitzung: 18.12.2013 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: VIII/643/1
500 m Abstand zu
Siedlungsflächen der Ortslagen
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
200 m Abstand zu
Splittersiedlungen
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
400 m Abstand zu
Gewerbeflächen
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
300 m Abstand zu
Friedhöfen
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
200 m Abstand zu
ehemaligen Friedhöfen
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
200 m Abstand zu
Sportplätzen (Außenbereich, Siedlungsrand)
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
400 m Abstand zu
Wohnnutzung im Außenbereich
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
100 m Abstand zu
Hochspannungsleitungen
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
160 m Abstand zur
Bahn
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
400 m Abstand zu
denkmalgeschützten Bereichen
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
0 m Abstand zu
denkmalzugehörigen Bereichen
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
200 m Abstand zu
Baudenkmälern
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
200 m Abstand zu
Bodendenkmälern
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
0 m Abstand zu
Abgrabungen
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
200 m Abstand zu
FFH-Gebieten
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
100 m Abstand zu
Naturschutzgebieten
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
100 m Abstand zu
geschützten Landschaftsbestandteilen
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
50 m Abstand zu Seen
und Teichen
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
100 m Abstand zu
Freizeit-Seen
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
0 m Abstand zu
Überschwemmungsgebieten
Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
Fraktionsvorsitzender Mensing fragt, wie lange das Zielabweichungsverfahren dauern werde.
Bürgermeister Niehues antwortet, dass er damit rechne, dass der Antrag der Gemeinde Rosendahl im März 2014 auf die Tagesordnung des Regionalrates gesetzt werde.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasst sodann
folgenden weiteren Beschlussvorschlag
für den Rat:
Der Bürgermeister wird beauftragt, spätestens in der ersten Januarwoche 2014 bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens nach § 16 LPlG vom derzeit gültigen Regionalplan, Teilabschnitt Münsterland mit dem Ziel der Anpassung an den vorliegenden Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einzureichen.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja Stimmen
1 Enthaltung
Ausschussvorsitzender Schenk verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/643/1.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt verweist auf die Erläuterung zu den sogenannten harten Tabukriterien, die einer Abwägung nicht zugänglich seien. Umso mehr verwundere ihn, dass die Abstände der weichen Tabukriterien durchweg geringer seien, als die der harten Tabukriterien.
Bürgermeister Niehues erklärt, dass die Abstände der weichen Tabukriterien zu den Abständen der harten Tabukriterien hinzugerechnet werden müssen. Demnach ergebe sich z.B. für Siedlungsflächen der Ortslagen insgesamt ein Abstand von 800 m bestehend aus dem harten Tabukriterium von 300 m plus einer Pufferzone (weiches Tabukriterium) von 500m.
Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass die Festlegung der weichen Tabukriterien nur deutlich machen solle, dass die Kommune hier gestalterisch tätig gewesen sei. Notwendig sei das seiner Ansicht nach nicht. Die Fraktion Bündnis 90 Grüne wolle keinen Flächennutzungsplan (FNP), befinde sich aber bei der heutigen Beschlussfassung in einer Zwickmühle, da sie WEA grundsätzlich ja befürworte. Er werde daher dem Beschlussvorschlag für das Zielabweichungsverfahren zustimmen, um die Ausweitung der Windenergie nicht zu behindern, obwohl letztendlich doch wieder die Änderung des FNP dahinter stehe.
Ausschussmitglied Lembeck fragt, ob im Haushalt 2014 bereits Erträge aus Windenergieanlagen (WEA) quasi als Rückvergütung für die Kosten des FNP eingeplant seien.
Bürgermeister Niehues antwortet, dass das von der Verwirklichung der WEA abhänge, möglicherweise könne mit Erträgen auch erst im Jahr 2015 gerechnet werden. Grundsätzlich sei das aber angedacht.
Ausschussmitglied Riermann verweist auf die Abstände zu Gewerbeflächen. Hier wäre zwingend ein Abstand von 0 m, der nach dem Beschlussvorschlag für weiche Kriterien auf 400 m heraufgesetzt werde. Er fragte, ob hier nicht ein Abstand von 200 m ausreichend sei.
Bürgermeister Niehues erklärt, dass eine Änderung des Abstandes auf 200 m keine Auswirkungen habe, da die Zonen fast alle bereits durch eine Abgrenzung zu Siedlungsbereichen festgelegt seien.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragt, was man sich unter einem „denkmalzugehörigen Bereich“ vorzustellen habe.
Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass es sich dabei z.B. um die Bereiche um die denkmalgeschützten Schlösser in Varlar und Darfeld handele.
Die Sitzung wird um
19:20 Uhr zur Behebung technischer Schwierigkeiten für 5 Min unterbrochen.
Bürgermeister Niehues bittet den Fraktionsvorsitzenden Mensing, eine Erläuterung zu den im Folgenden gezeigten Plänen zu geben.
Fraktionsvorsitzender Mensing erklärt, dass die WIR-Fraktion Herrn Ahn aufgrund der zahlreichen Einwendungen von Bürgern gebeten habe, eine Potentialflächenanalyse mit anderen Abständen als den vom Planungsbüro Wolters Partner bisher vorgeschlagenen grafisch darzustellen. Die von Herrn Ahn ausgearbeiteten Pläne lägen den Ausschussmitgliedern bereits vor.
Fraktionsvorsitzender Mensing erklärt, dass im vorliegenden Plan I (Anlage I) gemäß des oftmals geäußerten Wunsches, zu jeder Art von
Wohnen mindesten 1.000 m Abstand zu halten, alle wohnrelevanten Abstände
(Außenbereichswohnen, Ortsteile, Splittersiedlungen) mit einem als
"weiches" Tabu gewerteten Abstand von 1.000 m versehen worden. Im
Ergebnis bleibe nicht ein Quadratmeter Raum im gesamten Gemeindegebiet. Diese
Folge ergebe sich auch schon, wenn nur das Außenbereichswohnen auf 100 m
gesetzt werde
Bürgermeister
Niehues erklärt zum vorliegenden Plan II
(Anlage II), dass diese Version von der Politik nicht angefordert wurde,
von Herrn Ahn aber als realistischere Variante angenommen wurde. Gemäß des
häufig zitierten OVG-Urteils, das jenseits der 3-fachen Anlagenhöhe mit einer
optisch bedrängenden Wirkung nicht zu rechnen sei, habe Herr Ahn hier -
ausgehend von einer 200m-Anlage - 600 m zum Außenbereichswohnen angesetzt. Was dann
übrig bleibe, sei allerdings weit jenseits der Forderung der
OVG-Rechtsprechung, der Windenergie substanziell Raum zu geben.
Er erklärt weiter zum vorliegenden Plan
III (Anlage III), dass hier die Frage nach der Gleichbehandlung aller
Friedhöfe beantwortet wurde. Als stillgelegter Friedhof wurde der Friedhof
östlich Oberdarfeld berücksichtigt (steht auch unter Denkmalschutz). Hier sei
statt einem Gesamtabstand (harte und weiche Abstandskriterien) von 300 m nun
400 m angesetzt worden, wie bei den aktiven, in den Ortslagen liegenden
Friedhöfen. Das Ergebnis werde durch eine Braunfärbung deutlich gemacht.
Lediglich der Suchbereich 9, der aufgrund artenschutzfachlicher Bedenken
ohnehin nicht umgesetzt werde, würde dann geringfügig verkleinert.
Im
vorliegenden Plan IV (Anlage IV) sei
der Abstand zu den Rosendahler Gewerbegebieten von 400 m auf 600 m erhöht
worden. Da die Abstände zur Wohnbebauung nahezu alle Abstände zu Gewerbeflächen
überlagern, sei die Differenz grau eingefärbt worden. Lediglich östlich Osterwick
im Suchbereich 3 würde dies zu einer minimalen Verkleinerung führen, die aber
nicht wirklich relevant sei, da hier bereits ein Windrad stehe.
Im vorliegenden Plan V (Anlage V)
würden alle möglichen Flächen für die Windenergie rot hervorgehoben, ohne dabei
die bisher beschlossenen harten und weichen Tabukriterien zu berücksichtigen.
Diese Situation würde ohne die Aufstellung eines FNP entstehen. Eine Prüfung
des Artenschutzes sei dabei aber noch nicht erfolgt. Deutlich werde aber, dass
grundsätzlich noch viele kleine Flächen entstünden, auf denen zumindest
kleinere WEA errichtet werden könnten.
Fraktionsvorsitzender Weber ergänzt, dass für diese kleinen Flächen aber dann vom Kreis Coesfeld evtl. Ausschlusskriterien geprüft würden.
Er stellt einen Antrag auf getrennte Abstimmung der Beschlussvorschläge, da die Fraktion Bündnis 90/Grüne zwar für das Zielabweichungsverfahren stimmen wolle, aber gegen den FNP sei.
Bürgermeister Niehues erklärt, dass eine getrennte Abstimmung ohnehin vorgesehen sei.
Ausschussvorsitzender Schenk stellt daraufhin fest, dass
somit keine Abstimmung über den Antrag des Fraktionsvorsitzenden Weber erfolgen
müsse und lässt im Folgenden über die insgesamt 20 weichen Tabukriterien
laut Anlage I zur Sitzungsvorlage Nr. VIII/643 jeweils einzeln als Beschlussvorschlag für den Rat
abstimmen: