Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/625/1 als Anlage I beigefügte 12. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen (Übergangsheimsatzung) wird unter Kenntnisnahme der als Anlage II beigefügten Gebührenkalkulation 2014 beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek weist auf die zur Sitzung vorgelegte Ergänzungsvorlage VIII/625/1 hin.

 

Ausschussmitglied Reints stellt fest, dass eine geringere Anzahl an Asylbewerbern offenbar mit einem Kostenanstieg verbunden sei. Im Umkehrschluss sei für eine Kostensenkung also eine höhere Anzahl an Asylbewerbern notwendig.

 

Bürgermeister Niehues bestätigt, dass es in den vergangenen Jahren ein Auf und Ab der Kosten gegeben habe, das durch die nicht kalkulierbare unterschiedliche Anzahl der Asylbewerber hervorgerufen wurde. Er schlägt daher vor, über einen Dreijahreszeitraum für die Kalkulation nachzudenken.

 

Bürgermeister Niehues bejaht die Nachfrage von Ausschussmitglied Reints, ob das rechtlich möglich sei.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass er die Schwachstelle der Kalkulation in der unterschiedlichen Belegung der Übergangswohnheime sehe, da gerade für die Heiz- und Nebenkosten die Personenzahl eine Rolle spiele. Er plädiert daher für eine Bruttokalkulation, bei der der Belegungsfaktor nicht berücksichtigt wird.

 

Ausschussmitglied Schubert fragt, ob auch die Gemeinde Rosendahl Wohngelderstattungen des Landes zurückzahlen muss.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass die Rückzahlung von Wohngelderstattungen des Landes den Kreis und die kreisfreien Städte betreffe. Allerdings gehe er davon aus, dass diese Rückzahlung über die Kreisumlage und die 50 %-ige Direktabrechnung der Kosten der Unterkunft auch an die Kommunen weitergeleitet werde. Er könne aber noch keine Zahlen hierzu nennen.

 

Ausschussmitglied Schubert fragt weiter, wie die gestiegenen Personalaufwendungen für Bauhof und Hausmeister (S. 12 der Nachkalkulation, Ermittlung der Grundkosten) zu erklären sind.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass dies mit der Renovierung des Dachgeschosses des Übergangsheimes an der Holtwicker Straße zusammenhängt, bei dem die Mitarbeiter des Bauhofes und die Hausmeister eingesetzt waren.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: