Herr Voort verweist auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, in der Bürgermeister Niehues mitgeteilt habe, dass Windenergieanlagen (WEA) nicht in den Randbereichen von Windeignungszonen, sondern inmitten dieser Gebiete stehen würden. In dieser Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses seien aber beim Thema Tabukriterien Folien gezeigt worden, die deutlich gemacht hätten, dass in den schon bestehenden Windzonen COE 01 und COE 20 die WEA nur auf den Grenzen der Gebiete stehen.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es sich bei den Windzonen COE 01 und COE 20 um schon realisierte Windparks handele und die darin befindlichen WEA unter anderen Voraussetzungen genehmigt und gebaut worden seien. Zudem hätten diese WEA nur eine Höhe von 120,5 m bzw. 133 m. Bei dieser Anlagenhöhe müssten nicht die Abstände eingehalten werden, die für die zukünftig geplanten Anlagen berücksichtigt werden müssten. Neue WEA könnten nicht am Rand der geplanten Windeignungszonen stehen, wenn die Investoren den dreifachen Abstand der Höhe der WEA einhalten wollten, was bei einer 200 m hohen Anlage zu einem Abstand von 600 m führen werde. Herr Voort könne davon ausgehen, dass die schon bestehenden WEA rechtmäßig am Rand der ausgewiesenen Windeignungszone stünden.