Herr Voort fragt, welcher Entwurf der Begründung zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) als Anlage für den Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren eingereicht werde bzw. ob das die Begründung vom Sommer oder die aus Oktober 2013 sein werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass alle Unterlagen eingereicht werden, da die Gemeinde Rosendahl der Bezirksregierung gegenüber den aktuellen Planungsstand belegen müsse. Das bedeute, dass angefangen beim Aufstellungsbeschluss, sämtliche Stellungnahmen und eingegangene Einwendungen von Bürgern sowie Behörden und Trägern öffentlicher Belange einschließlich der dazu ergangenen Abwägungsvorschläge und die dazugehörigen Gutachten sowie die Begründung bis zum gegenwärtigen Stand in gedruckter Form der Bezirksregierung vorgelegt werde.

 

Herr Voort verweist auf das Schreiben der Bezirksregierung Münster, in dem die einzureichenden Unterlagen für das Zielabweichungsverfahren aufgelistet seien. Als zweites sei hier ein „nachvollziehbares Gesamtkonzept unter Anwendung einheitlicher Kriterien für die Flächennutzungsplanänderung und unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung (z.B. Urteil OVG NRW 01.07.2013)“. Das bedeute doch, dass einige der von Bürgermeister Niehues genannten Unterlagen aus dem großen Paket schon wieder herausgenommen werden könnten.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass das grundsätzlich richtig sei, die Gemeinde Rosendahl aber den Nachweis für ein komplettes transparentes Verfahren führen wolle und daher alle bisherigen Unterlagen ebenso beifügen werde wie die letzte aktualisierte Begründung für die Änderung des FNP nach dem OVG NRW-Urteil vom 01.07.2013.

 

Herr Voort verweist weiter auf das Schreiben der Bezirksregierung Münster, in dem unter dem Punkt 5 gefordert werde, dass „das FNP-Änderungsverfahren das Beteiligungsverfahren soweit durchlaufen haben sollte, dass abzusehen sei, ob und welche wesentlichen Bedenken gegen die Planung vorgebracht und wie diese ausgeräumt werden könnten“. Seines Wissens sei nach der Änderung der Begründung aufgrund des OVG NRW-Urteils keine öffentliche Auslegung der Planung erfolgt, so dass auch keine Einwendungen von Bürgern möglich gewesen seien.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass die öffentliche Auslegung in der nächsten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses Ende Januar 2014 beschlossen werden solle. Er werde zunächst die bisher vorliegenden Unterlagen einreichen. Wenn die Bezirksregierung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung für ihre Entscheidungsfindung benötige, werde er die entsprechenden Unterlagen nachreichen. Dadurch werde sich das Verfahren möglicherweise aber verlängern, da der Regionalrat  eine Entscheidung dann erst in seiner Sitzung im Juni 2014 treffen könne.

 

Auf Nachfrage von Herrn Voort, ob ein Nachreichen der Unterlagen genüge, erklärt Bürgermeister Niehues, dass es wichtig sei, dass der Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren, wie gefordert in der ersten Januarwoche 2014 gestellt werde.