Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Planungsstand wird anerkannt und den Beschlussvorschlägen entsprechend den der Sitzungsvorlage Nr. VII/325 beigefügten Empfehlungen zugestimmt.

 

Der Planentwurf nebst dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Rottmann verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/325.

 

Ausschussmitglied Schroer erkundigte sich, ob im Erweiterungsbereich eine Tankstelle mit Shop zulässig sei, wenn lt. Bebauungsplan der Einzelhandel ausgeschlossen werde. Fachbereichleiter Wellner bejahte dies.

 

Ausschussmitglied Henken verwies auf die Anregung der IHK, Münster, in einem Teilbereich “Industriegebiet” auszuweisen, und fragte, warum dem nicht entsprochen werde.

Derzeit werde ein Bedarf für die Ausweisung “Industriegebiet” seitens der Verwaltung nicht gesehen, so Fachbereichsleiter Wellner. Die Ausweisung eines “Industriegebietes” könne sich ggfls. für andere Gewerbezweige als nachteilig erweisen.

 

Alsdann fasste der Ausschuss nachstehenden Beschlussvorschlag für den Rat: