Herr Grevelhörster erklärt, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes „Eichenkamp“ einige Grundstücke deutlich aufgewertet worden seien.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass sich am Grundstückspreis nichts geändert habe. Es seien lediglich Grünflächen verlagert worden, um eine bessere Ausnutzbarkeit der Grundstücke zu erreichen.

 

Herr Grevelhörster teilt mit, dass er sich benachteiligt fühle, da für sein dort angrenzendes Grundstück keine Änderung vorgenommen wurde.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärt, dass Änderungen nur dort vorgenommen worden seien, wo gemeindliche Flächen betroffen waren.

 

Bürgermeister Niehues ergänzt, dass Herr Grevelhörster für Änderungswünsche, die sein Grundstück betreffen, gerne einen entsprechenden Antrag stellen könne. Es sei aber erforderlich, dass Herr Grevelhörster den ökologischen Ausgleich durch Anpflanzungen an anderer Stelle vornehme. Es habe keine Veranlassung gegeben, für das nicht bebaute Grundstück von Herrn Grevelhörster eine Bebauungsplan- Änderung vorzunehmen.

 

Herr Grevelhörster erklärt, dass er das Grundstück erworben habe, um den Nachtbetrieb seiner Spedition zu ermöglichen. Er habe eine Halle auf dem Grundstück bauen wollen. Das sei aber seitens des Kreises Coesfeld nicht genehmigt worden.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass der Bau einer Halle genehmigt würde, wenn Herr Grevelhörster die Auflagen des Kreises Coesfeld erfülle und einen Lärmschutz auf dem Grundstück errichte. Das habe Herr Grevelhörster aber bisher abgelehnt.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil bietet eine Lösung des Problems unter der Voraussetzung an, dass Herr Grevelhörster mit konkreten Planungsabsichten auf die Gemeinde zukomme und bereit sei, entsprechende Auflagen des Kreises zu erfüllen.