Beschluss: ungeändert beschlossen

Für den Umbau des Tennenplatzes im Sportzentrum Holtwick in einen Kunstrasenplatz ist mit dem Sportverein Schwarz-Weiß Holtwick e.V. vor Beginn der planerischen Arbeiten ein Grundlagen- und Durchführungsvertrag auf der Grundlage der nachstehenden wesentlichen Bedingungen und Regelungen zu schließen:

 

1.    Der Sportverein ist Maßnahmenträger für die Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme, wobei das Eigentum an der Sportanlage weiterhin bei der Gemeinde Rosendahl verbleibt. Planung, Ausschreibung, Auftragsvergabe, Bauausführung, Bauüberwachung und Abrechnung der Maßnahme dürfen jeweils nur mit Zustimmung der Gemeinde Rosendahl und auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgewickelt werden. Zu Beginn der Planungsarbeiten ist zunächst ein Baugrundgutachten zu erstellen.

 

2.    Soweit der Sportverein für die notwendigen Ingenieurleistungen (Planung, Ausschreibung, Auftragsvergabe, Bauausführung, Bauüberwachung und Abrechnung) anstelle eines Fachbüros eine private Fachperson beauftragt, ist sicherzustellen, dass sämtliche Arbeiten auf der Grundlage der Regelungen der HOAI erbracht, ausgeführt und abgewickelt werden. Als Planunterlagen sind folgende Unterlagen notwendig: Lageplan, Höhen- und Absteckplan, Entwässerungsplan und Regelprofil. Zu den notwendigen Ingenieurleistungen gehört auch der für die Einleitung der Dränage in den Vorfluter erforderliche Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis.

 

Soweit die Ingenieurleistungen nicht vollständig erbracht werden und somit von Dritten zu erbringen sind, sind die hierdurch entstehenden Kosten vom Sportverein zu tragen. Die Gemeinde Rosendahl ist berechtigt, die notwendigen Leistungen, soweit sie nicht vollständig von der vom Sportverein beauftragten Fachperson erbracht werden, in eigener Verantwortung durch Dritte auf Kosten des Maßnahmenträgers ausführen bzw. erbringen zu lassen.

 

3.    Die Gemeinde Rosendahl beteiligt sich an der Umbaumaßnahme mit einem einmaligen Investitionsanteil in Höhe von 290.000 €. Die Bereitstellung der Finanzmittel erfolgt im Haushaltsjahr 2014 mit einem Teilbetrag von 20.000 € (für vorbereitende Planungen und Arbeiten) und im Haushaltsjahr 2015 mit einem Teilbetrag von 270.000 €. Die Auszahlung des Investitionsanteils erfolgt in Teilbeträgen auf der Grundlage der jeweils nachgewiesenen Kosten. Die bisher entstandenen und noch nicht abgerechneten Fremkosten in Höhe von rd. 2.350 € werden auf den Investitionsanteil angerechnet. Die über den Investitionsanteil in Höhe von 290.000 € hinausgehenden Kosten trägt der Sportverein in voller Höhe.

 

4.    Sämtliche Umbauarbeiten im Bereich der künftigen Kunstrasenfläche (einschließlich Abgrenzung des Spielfeldes und der Drainageschächte und -leitungen außerhalb der Spielfläche) dürfen nur durch anerkannte Fachfirmen durchgeführt werden. Die darüber hinaus notwendigen Arbeiten (insbesondere: Pflasterungen, Planierung von Rest- und Nebenflächen, Zaunanlagen, Wiederherstellung der Baustellenzuwegung, Anpflanzungen) können vom Sportverein in Eigenleistung durchgeführt werden.

 

5.    Der Sportverein übernimmt die laufende Pflege und Unterhaltung des Kunstrasenplatzes sowie des gesamten Umfeldes und trägt alle damit verbundenen Anschaffungen (z.B. Kleinschlepper) und Materialkosten (z.B. Sand und Granulat). Die laufende Pflege beinhaltet auch die notwendigen Tiefen- und Grundreinigungen; hierzu steht dem Sportverein ein gemeindliches Pflegegerät zur Verfügung, dass auch für die übrigen Kunstrasenplätze in Rosendahl eingesetzt wird. Für die Dauer der Gewährleistung für den Kunstrasenbelag ist die Pflege durch die Herstellerfirma durchzuführen; die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Sportverein. Die über die laufende Pflege und Unterhaltung hinausgehenden Instandsetzungs- und/oder Sanierungsarbeiten (z.B. Erneuerung von zonalen Einzelflächen) werden von der Gemeinde Rosendahl, die auch die hierdurch entstehenden Kosten trägt, durchgeführt.

 

6.    Die Gemeinde Rosendahl ist bereit, dem Sportverein für eine ggf. notwendige Kreditfinanzierung zur Erzielung zinsgünstiger Darlehnskonditionen bis zu einem Betrag von 50.000 € eine Bürgschaft gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW zu gewähren.

 

7.    Der Grundlagen- und Durchführungsvertrag wird für die Dauer von 30 Jahren mit stillschweigender Verlängerung geschlossen.

 

Der Grundlagen- und Durchführungsvertrag darf erst geschlossen werden, wenn der Haushalt 2014 rechtswirksam ist und die notwendigen Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 290.000 € im Haushalt 2014 durch Finanzmittel oder Verpflichtungsermächtigungen bereitstehen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig    

 

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Mensing dankt Herrn Fedder und verabschiedet ihn.

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Mensing begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitzenden des Sportvereins Schwarz-Weiß Holtwick e.V., Herrn Thomas Fedder. Er verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/652 und bittet Allgemeinen Vertreter Gottheil um kurze Erläuterung.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläutert die wesentlichen Inhalte des Vertragsentwurfes und die Kernpunkte der Sitzungsvorlage.

 

Herr Fedder weist in seinen Ausführungen auf den ausgesprochen schlechten Zustand des Sportplatzes hin und die daraus resultierende Folge, dass Spiele bei bestimmten Witterungsbedingungen abgesagt werden müssten. Die Sportfreunde in Holtwick würden den Bau des Kunstrasenplatzes herbeisehnen.

 

Ausschussmitglied L. M. Meier erkundigt sich, ob noch weitere Maßnahmen wie z.B. das Fällen von Bäumen zu erwarten seien und wie die Pflege der Anlage geplant sei. Auch fragt sie nach, ob Pflegegeräte angeschafft werden müssten.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläutert, dass das Fällen von Bäumen nur begrenzt notwendig sei und Hecken auf den Stock gesetzt werden könnten. Die Anlegung von Pflasterflächen sowie weitere zusätzliche Maßnahmen und auch die Anschaffung von Pflegegeräten seien in der Gesamtmaßnahme berücksichtigt bzw. Angelegenheit des Sportvereins.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Mensing fragt nach, ob eine andere Lichtanlage, z.B. eine LED-Anlage, angedacht sei und hierfür Fördermittel beantragt werden könnten.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärt, dass die vorhandene Flutlichtanlage funktionstüchtig sei. Eine neue Anlage würde rd. 30.000 € Kosten verursachen und sei zudem nicht förderfähig. Anders als in Holtwick habe man beim Bau des neuen Kunstrasenplatzes in Darfeld die Lichtanlage versetzen müssen, was durch den örtlichen Sportverein durchgeführt worden sei.

 

Ausschussmitglied Lanksch fragt an, ob das auf den neuen Rasen fallende Laub ggf. Probleme bereiten könne.

 

Herr Fedder weist darauf hin, dass der Sportverein sich der Problematik bewusst sei und für eine regelmäßige Reinigung des Rasens sorgen werde. Entsprechende Vorkehrungen zur Laubbeseitigung würden getroffen.

 

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: