Die bisherige Potenzialfläche 6 wird im Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) als Konzentrationszone 6 „Asbecker Mühlenbach“ ausgewiesen. Der in der Sitzung vorgestellte Planungsstand wird anerkannt.

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            3 Nein Stimmen

 

 

Gleichzeitig wird das Verfahren zur Aufhebung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl – Abgrenzung der Konzentrationszonen „Windenergie“ – gemäß § 1 Abs. 8 BauGB durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:                       7 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

 

 

Für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, bestehend aus dem Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die vorliegenden artenschutzfachlichen Gutachten, umweltbezogenen Stellungnahmen und Potenzialanalyse und die gleichzeitige Aufhebung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl – Abgrenzung der Konzentrationszonen „Windenergie“ – wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:                       6 Ja Stimmen

                                                            3 Nein Stimmen

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, umgehend bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld auch für die zusätzliche Konzentrationszone 6 „Asbecker Mühlenbach“ eine Ausnahme vom Landschaftsplan Rosendahl gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz zu beantragen.

 

Abstimmungsergebnis:                       8 Ja Stimmen

                                                            1 Nein Stimme


 

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/666.

 

Herr Ahn stellt zunächst anhand einer Präsentation (Anlage II) den aktuellen Planungsstand vor.

 

Bürgermeister Niehues weist darauf hin, dass in den der Sitzungsvorlage beigefügten Plänen für die Konzentrationszone 11 noch der alte Name „Altenburg“ stehe. Inzwischen sei der Name in „Rockel/Hennewich“ geändert worden. Er bittet die Ausschussmitglieder um eine entsprechende Änderung in ihren Unterlagen und sagt für die kommende Ratssitzung eine Aktualisierung der Pläne zu.

 

Ausschussmitglied Espelkott verweist in diesem Zusammenhang auf einen redaktionellen Fehler auf der S. 36 der Begründung für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP). Im 1. Satz des Abschnittes 7.1. „Beschreibung des Vorhabens und der Umweltschutzziele“ sei von 78 Konzentrationszonen die Rede. Das sei doch sicher nicht korrekt.

 

Herr Ahn bedankt sich für den Hinweis und sagt eine Änderung zu.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt fest, dass er immer prophezeit habe, dass auch einzelne Investoren versuchen werden, Windenergieanlagen zu errichten. Genau das sei ja mit dem Antrag von Herrn Schüer nun eingetreten. Er rate allen Windkraftgegnern, nicht damit zu rechnen, dass mit der Ausweisung von 8 Konzentrationszonen nun alles erledigt sei. Die gesamten Planungen zur Änderung des FNP seien „für die Katz“, weil es weitere mögliche Bereiche für die Windkraft gebe, für die jeder Bürger sein Recht einfordern könne. Jeder Antrag werde im Einzelfall vom Kreis Coesfeld geprüft und entschieden.

 

Ausschussmitglied Riermann fragt, ob es beim Vorliegen eines rechtsgültigen FNP für Einzelinvestoren möglich sei, erneute Änderungen zu beantragen.

 

Herr Ahn erklärt, dass ein rechtsgültiger FNP nicht für Einzelwünsche geändert werden müsse. Ein Antragsteller müsse dann den Klageweg beschreiten. 

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf widerspricht dem Fraktionsvorsitzenden Weber. Der Rat der Gemeinde Rosendahl habe zuvor die rechtliche Seite der Windenergieplanung beleuchtet und politische Wünsche geäußert. Er habe sich mehrheitlich für das Konzentrationszonenmodell entschieden, um eine „Verspargelung“ der Landschaft zu verhindern. Die Konsenswünsche der Politik seien weitgehend von allen zukünftigen Betreibern mitgetragen worden.

Natürlich könne man versuchen, dem neuen Investor mit verschiedenen Forderungen „Steine in den Weg“ zu legen. Das habe aber wahrscheinlich vor Gericht keinen Bestand und man würde damit die anderen Projekte in ihrer Substanz und dem zeitlichen Ablauf massiv gefährden. Im Endeffekt müsse die Politik an dieser Stelle die rechtlichen Vorgaben erfüllen und die Ausweisung der weiteren Zone zulassen. Er macht aber deutlich, dass dieser neue Investor sich seiner Meinung nach fernab der kommunalen Gemeinschaft in Rosendahl bewege. Er hoffe sehr, dass alle anderen Planungsgesellschaften bei ihren bisherigen Planungen bleiben.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt, dass er die Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden Steindorf nicht nachvollziehen könne. Es sei doch nicht richtig, dass es bisher überall einen Konsens gegeben habe. Es habe auch viele Windkraftgegner gegeben, die ihre Einwendungen vorgebracht haben. Auf Bundesebene sei zum Thema Windkraft noch nichts in „trockenen Tüchern“, in 6 Wochen könne möglicherweise ein völlig anderer Sachstand vorliegen. Das momentane Verfahren gleiche einem „Stochern im Nebel“, bei dem ein echter Konsens gar nicht herstellbar sei. Die SPD-Fraktion werde daher der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber richtet sich an den Fraktionsvorsitzenden Steindorf und macht deutlich, dass es neben den großen Konzentrationszonen auch viele kleine Bereiche gebe, in denen Einzelanlagen möglich wären. Diese würden aktuell gar nicht diskutiert. Er erwarte in den nächsten Wochen durchaus weitere Anträge von Einzelbetreibern, über die dann die Gerichte entscheiden müssten.

 

Ausschussmitglied Espelkott verweist auf die S. 11 und 12 der Begründung zur Änderung des FNP wonach der Wunsch nach Mindestabständen von WEA zum Außenbereichswohnen von 600 m wegen der optisch bedrängenden Wirkung einer Windenergieanlage (WEA) nicht berücksichtigt werde. Stattdessen sei ein Abstand von 500 m geplant. Im Hinblick auf ein mögliches Repowering in der Zukunft mit möglicherweise 300 m hohen WEA entstehe spätestens dann eine optisch bedrängende Wirkung. Er fragt, ob dieser Abstand im aktuellen Verfahren noch geändert werden könne. Die WIR-Fraktion spreche sich unbedingt für den dreifachen Abstand von WEA aus, die momentan eine durchschnittliche Höhe von 200 m hätten. Der Abstand müsse demnach 600 m betragen.

 

Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 18. Dezember 2013, in der er eine solche Planvariante vorgestellt und deutlich gemacht habe, dass die Einhaltung eines 600 m Abstandes dazu führe, dass die Forderung des OVG, der Windenergie substantiell Raum zu geben, in der Gemeinde Rosendahl so nicht erfüllt werden könne.

 

Herr Ahn ergänzt, dass nach dem OVG-Urteil eine optisch bedrängende Wirkung nur für dauernd bewohnte Räume geltend gemacht werden könne. Als pauschale Begründung könne diese nicht verwendet werden. Grundsätzlich werde ohnehin in jeder Kommune der Abstand zur Wohnbebauung individuell festgelegt. In Coesfeld betrage er z.B. nur 400 m, hier in Rosendahl sei er nun bei 500 m festgelegt worden. Wenn von der Politik doch ein anderer Abstand gewünscht werde, müsste die bisherige Abwägungsentscheidung aufgehoben und das Planverfahren mit einer neuen Potentialanalyse neu aufgenommen werden.

 

Ausschussmitglied Espelkott erklärt, dass die WIR-Fraktion der Änderung des FNP zustimmen werde, um den anderen Betreibern keine „Steine in den Weg“ zu legen.

 

Ausschussmitglied Schaten teilt mit, dass die FDP-Fraktion enorme Kosten für die Gemeinde Rosendahl befürchte, wenn das Planverfahren weiter fortgeführt werde und daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt stellt einen Antrag auf getrennte Abstimmung der einzelnen Beschlussteile.

 

Bürgermeister Niehues schlägt vor, den letzten Satz im ersten Beschlussteil zu ändern in „Der in der Sitzung vorgestellte Planungsstand wird anerkannt.“

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellt fest, dass die Gemeinde Rosendahl für die Planungskosten in Höhe von rd. 70.000 € in Vorkasse gegangen sei. Es gebe ja eine Abmachung mit den Planungsgesellschaften, dass diese die Kosten nach Inkrafttreten des FNP zurückzahlen. Er fragt, ob das den neuen Investor auch treffe.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es bisher keine Abmachung mit den Betreibergesellschaften gebe, da man sich aktuell noch im Planverfahren befinde. Allerdings hätten die Betreibergesellschaften in ihren jeweiligen Anträgen ihre Bereitschaft zur Rückzahlung der Planungskosten erklärt.

 

Ausschussmitglied Hemker fragt, ob auch der neue Investor diese Bereitschaft erklärt habe.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass von diesem Investor eine entsprechende Bereitschaft noch nicht signalisiert worden sei. Er weist darauf hin, dass man sich im Moment in einem Planverfahren befinde. Die Frage der finanziellen Beteiligung der Betreibergesellschaften müsse man später separat klären.

 

Herr Hemker wendet ein, dass doch im Interesse der anderen Investoren hier ein einheitlicher Konsens erreicht werden müsse.

 

Herr Ahn warnt, dass man sich hier auf „ganz dünnes Eis“ begebe. Er macht noch einmal deutlich, dass es keinen vorhabenbezogenen FNP gebe und es demzufolge keine vertragliche Kostenübernahmeerklärung geben dürfe. Es sei völlig korrekt, wenn Bürgermeister Niehues erkläre, dass es keine entsprechenden Abmachungen gebe und man diese Dinge trennen müsse.

Es wäre doch merkwürdig, wenn man vor Abschluss der Planungen in Verhandlungen mit „Bodenwertgewinnlern“ trete. Zudem gebe es im Planungsrecht keine Handhabe für eine solche Vorgehensweise. Erst nach Beendigung des Planverfahrens habe man die Möglichkeit über Kostenbeteiligungen der Betreibergesellschaften, z.B. in Form eines vergüteten Wegerechts zu verhandeln. Bürgermeister Niehues würde eine rechtswidrige Handlung begehen, falls er anders handle. Er bittet die Ausschussmitglieder, dies nicht zu fordern.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass ihm nichts von Vereinbarungen mit Investoren bekannt sei. Es wäre ja auch „Irrsinn“ von den zukünftigen Betreibern, sich im Vorfeld zur Zahlung von Planungskosten für einen FNP zu verpflichten, den niemand fordere, zumal noch immer mit dem Auftreten auswärtiger Investoren gerechnet werden müsse.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck weist aufgrund einiger Zwischenrufe von Zuschauern an dieser Stelle darauf hin, dass sich laut Geschäftsordnung nur Ausschussmitglieder an der Diskussion beteiligen dürfen. Zuschauer hätten lediglich unter dem TOP „Einwohnerfragestunde“ die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

 

Herr Ahn erklärt nach Rücksprache mit der stellvertretender Fachbereichsleiterin Brodkorb, dass es während des Planungsverfahrens rechtlich korrekt sei, sich die teuren Fachgutachten durch die Betreibergesellschaften liefern zu lassen, was ja in diesem Verfahren auch erfolgt sei.

 

Ausschussmitglied Riermann teilt mit, dass seiner Ansicht nach die Frage von Herrn Steindorf nach einer Abmachung mit den Betreibergesellschaften in einer der vorherigen Sitzungen bejaht worden sei. Das müsse doch in einem Protokoll nachlesbar sein.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck lässt sodann über den Antrag von Herrn Kreutzfeldt, die vier Teile des Beschlussvorschlages einzeln zu beschließen sowie den Vorschlag von Bürgermeister Niehues, den letzten Satz im ersten Absatz zu ändern, abstimmen:

 

 

 

Abstimmungsergebnis:                       7 Ja Stimmen

1 Nein Stimme

                                                            1 Enthaltung

 

Der Antrag ist damit angenommen.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgende Beschlussvorschläge für den Rat: