Der Planungsstand wird anerkannt und den der Sitzungsvorlagen Nr. VIII/659 zu den Anlagen I bis IV beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Der der Sitzungsvorlage beigefügte Planentwurf mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen und das Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/659.

 

Fraktionsvorsitzender Weber merkt an, dass in den Bebauungsplänen oftmals Festsetzungen getroffen werden, die später nicht kontrolliert werden, seien es Ausgleichsflächen oder neu anzupflanzende Bäume. Falls die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wieder in den Rat gewählt wird, werde er sich dafür einsetzen, dass in Zukunft eine Überprüfung von Festsetzungen erfolge.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass der Kreis Coesfeld solche Überprüfungen bereits durchführe und in Zukunft dafür sogar zusätzliche Mitarbeiter einstellen wolle.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass diese Überprüfung bisher allerdings hauptsächlich bei Gewerbebetrieben und nicht bei privaten Wohngebäuden erfolge. Diese Aufgabe liege aber beim Kreis und nicht bei der Gemeinde.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: