Fraktionsvorsitzender Mensing weist darauf hin, dass die konstituierende Ratssitzung für den neuen Rat für Mittwoch, den 18. Juni 2014 geplant sei. Aufgrund des Feiertages am darauffolgenden Donnerstag würden viele Arbeitnehmer hier ein langes Wochenende planen, zu dem sie schon am Mittwoch aufbrechen. Er fragt, ob es möglich sei, den Termin der Ratssitzung ausnahmsweise auf Dienstag, den 17. Juni 2014 zu legen.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärt, dass dieser Termin durch einzuhaltende Fristen, wie z.B. die Annahme der Mandatserklärung nach der Kommunalwahl, zustande gekommen sei und unter Berücksichtigung der Ladungsfristen der frühestmögliche für eine konstituierende Sitzung sei. Da ja für Juli 2014 bereits eine Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und eine weitere Ratssitzung geplant seien, müsste in der konstituierenden Sitzung die Ausschussbildung erfolgen. Er werde aber nochmals prüfen, ob eine andere Möglichkeit bestehe.

 

Bürgermeister Niehues ergänzt, dass er den Sitzungskalender ändern werde, wenn die Prüfung ergeben sollte, dass eine Verschiebung der konstituierenden Sitzung möglich sei.

Eine weitere Möglichkeit sei, die Ratssitzung nach hinten zu verschieben und auf die im Juli geplanten Sitzungen zu verzichten.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Söller, ob damit nicht die Pflicht zur Einberufung einer konstituierenden Sitzung innerhalb von drei Wochen nach der Wahl verletzt werde, erklärte Bürgermeister Niehues, dass der § 47 der Gemeindeordnung vor kurzem dahingehend geändert worden sei, dass die Frist zur Einberufung des Rates nach der Kommunalwahl sechs Wochen betrage. Insofern stehe einer Verschiebung nach hinten nichts im Wege. Wenn es der Wunsch der Ratsmitglieder sei, so zu verfahren, werde er die Fristen nochmals prüfen und den Sitzungskalender entsprechend ändern.