Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB wird die erneute öffentliche Auslegung der geänderten Planunterlagen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Querstraße“ im Ortsteil Holtwick beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 29. Januar 2014.

 

Ratsmitglied Espelkott stellt fest, dass die Aufstellung der POP-Station ja heute bereits erfolgt sei, ohne dass der Rat den Beschluss dazu gefasst habe und fragt, was bei einer Ablehnung des Rates passieren werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass die Zeit gedrängt habe und aus diesem Grunde die Aufstellung der Station quasi im Vorgriff auf den zu fassenden Beschluss erfolgt sei. Falls der Rat heute nicht zustimme würde die Station zwar nicht mit dem Planungsrecht übereinstimmen, müsste aber auch nicht abgebaut werden, da sie nicht genehmigungspflichtig sei. 

 

Der Rat folgt dem Vorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: