Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Die Verwaltung wird beauftragt, die Friedhofs- und Gebührensatzung dahingehend zu überarbeiten, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt Einzelwahlgräber und Rasengrabstellen angeboten werden können.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/671.

 

Fachbereichsleiter Homering erklärt, dass dieses Thema auf Anregung der anwesenden Frau Heimann heute beraten werden solle. Der Ehegatte von Frau Heimann sei leider sehr früh verstorben und Frau Heimann habe keine Doppelgrabstelle kaufen wollen. Sie habe dann im Zuge der Bestattungsvorbereitungen feststellen müssen, dass es aktuell nur die Möglichkeit zum Erwerb von Einzelreihengräbern mit einer Nutzungsdauer von 30 Jahren gebe. Ein Einzelwahlgrab mit der Möglichkeit einer Nutzungsverlängerung nach dem Ablauf von 25 Jahren wie es für Doppelgräber und Gruften üblich sei, habe man ihr aufgrund der bestehenden Satzung nicht anbieten können.

Bisher habe es aus der Bevölkerung noch keine derartige Anregung gegeben, denn sonst hätte man sich sicher schon eher einmal mit diesem Thema befassen können. Inzwischen gebe es deutliche Veränderungen in der Bestattungskultur. Große Familiengräber würden nur noch selten verlangt, eher würden Doppelgrabstellen erworben, wobei die Möglichkeit der Verlängerung sehr zurückhaltend genutzt werde. Wenn es zu einer Verlängerung komme, werde häufig die Zeit von 10 Jahren gewählt. Durch diesen Trend gebe es immer wieder freiwerdende Grabstellen und somit auch keine Platzprobleme. Er verweist hier auf die Aufstellung über freie Grabstellen, die den Ausschussmitgliedern im Vorfeld zugestellt wurde (Anlage I).

Grundsätzlich zeige sich, dass die Pflege von Grabstätten durch Angehörige über lange Jahre problematisch sei. Da es bei Erdbestattungen nicht möglich sei, Gräber ganz mit Platten zuzudecken, wohl aber bei Urnenbestattungen, gehe der Trend vermehrt in diese Richtung. Es gebe in Holtwick auch noch Möglichkeiten, um weitere Urnengrabfelder anzulegen.

Um der Anregung von Frau Heimann nachzukommen, könnte man vereinzelte Gräber in aufgegebenen Dreiergruften als Einzelwahlgrab anbieten. Für die Einzelgräber gebe es ein Grabfeld, das der Reihe nach belegt werde. Dazwischen könne man keine Einzelwahlgräber anbieten.

 

Fraktionsvorsitzender Branse verweist auf eine Grundstücksfläche, die vor 10 Jahren vorsorglich für eine evtl. Friedhofserweiterung erworben wurde. Den Ausführungen von Herrn Homering entnehme er, dass diese Fläche wahrscheinlich gar nicht mehr benötigt werde.

 

Fachbereichsleiter Homering bestätigt, dass mittel- und vielleicht sogar langfristig diese Fläche nicht benötigt werden wird.

 

Fraktionsvorsitzender Branse schlägt vor, über eine vielerorts schon übliche Stellwand für Urnen nachzudenken, die sehr platzsparend sei. Ferner gehe der Trend auch zu einem sogenannten Friedwald oder zu Rasengräbern. Man müsse bereits jetzt überlegen, wie man die dafür benötigten zusammenhängenden Flächen erreichen könne.

 

Fachbereichsleiter Homering antwortet, dass Urnenstellwände tatsächlich eine sehr platzsparende Bestattungsmöglichkeit böten, die auch einen Puffer für einen größeren Zeitraum ergebe. Er werde diesbezüglich noch genauere Recherchen anstellen. Momentan gebe es für einen Friedwald oder Rasengräber keine Flächen, aber in zwei oder drei Jahren könne z.B. eine Reihe der Einzelgräber aufgelöst werden, die dann als zusammenhängende Fläche genutzt werden könne.

Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Leichenhalle auf dem Holtwicker Friedhof in einem sehr schlechten Zustand sei. Im Haushalt 2014 seien für Sanierungs- und Reparaturarbeiten entsprechende Mittel veranschlagt. Dadurch würden aber die Gebührensätze für die Leichenhalle enorm erhöht. Man solle vielleicht überlegen, ob man den Baukörper abschreibe und eine investive Maßnahme tätige.

 

Ausschussmitglied Rahsing gibt im Folgenden einige Anregungen für die Platzierung von Rasengräbern und Urnenstellwänden.

 

Ausschussmitglied Fedder fasst zusammen, dass der Tenor im Ausschuss sei, flexibel und modern auf die Wünsche von Bürgern einzugehen und die Satzung entsprechend anzupassen. Für die praktische Ausgestaltung sei der Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss zuständig.

 

Fachbereichsleiter Homering ergänzt, dass der Antragstellerin Frau Heimann mit einer Satzungsänderung aktuell leider nicht mehr geholfen werde, aber eine Veränderung für zukünftige Nutzungsberechtigte des Friedhofes erreicht werden könne.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragt nach der Möglichkeit, in einem bestehenden Erdgrab später zusätzlich eine Urne zu bestatten.

 

Fachbereichsleiter Homering erklärt, dass er dieses im Hinblick auf die gesetzlich festgelegte Leichenruhe von 25 Jahren für bedenklich halte, obwohl diese Lösung sicher vielen Bürgern entgegen kommen würde. Aber auch der Billerbecker Kollege Herr Krause, mit dem er darüber diskutiert habe, halte das nicht für durchführbar.

 

Fraktionsvorsitzender Branse bittet darum, über eine Erneuerung der Leichenhalle nachzudenken, bevor immer wieder Mittel für Reparaturen benötigt würden.

 

Kämmerin Fuchs teilt mit, dass bis zum Jahr 2016 nur die aktuell dringendsten Maßnahmen, wie die Reparatur der Ornamentfenster, der Türen und des Daches vorgesehen seien.

 

Ausschussmitglied Rahsing macht noch einen Vorschlag zur Vorgehensweise bei der Auflösung von Grabstellen. Für die übrig bleibenden Grabsteine solle man eine Möglichkeit schaffen, um sie irgendwo aufzustellen, da sie doch ein Stück Holtwicker Geschichte darstellen. In Norddeutschland habe er gesehen, dass alte Grabsteine an der Kirchenwand oder einer Mauer angelehnt wurden.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek bittet um Vorschläge zur Formulierung eines Beschlussvorschlages zur Satzungsänderung.

 

Bürgermeister Niehues ergänzt, dass am heutigen Abend lediglich eine Grundsatzentscheidung getroffen werden müsse, um die Möglichkeit von Einzelwahlgräbern und Rasengrabstellen zu schaffen.

 

In der sich anschließenden Diskussion erklärt Fachbereichsleiter Homering, dass der Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss sich mit den inhaltlichen Veränderungen zu diesem Thema befassen werde. Eine erforderliche Änderung der Gebührenkalkulation könne auch während des laufenden Haushaltsjahres erfolgen. Das habe er zuvor bereits mit Frau Brömmel besprochen.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: