Die bisherige Potenzialfläche 6 wird im Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) als Konzentrationszone 6 „Asbecker Mühlenbach“ ausgewiesen. Der der Ergänzungsvorlage Nr. VIII/666/1 beigefügte Planungsstand wird anerkannt.

 

Abstimmungsergebnis:                       14 Ja Stimmen

                                                              5 Nein Stimmen

 

 

Gleichzeitig wird das Verfahren zur Aufhebung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl – Abgrenzung der Konzentrationszonen „Windenergie“ – gemäß § 1 Abs. 8 BauGB durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:                       17 Ja Stimmen

                                                              2 Nein Stimmen

 

 

Für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, bestehend aus dem Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die vorliegenden artenschutzfachlichen Gutachten, umweltbezogenen Stellungnahmen und Potenzialanalyse und die gleichzeitige Aufhebung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl – Abgrenzung der Konzentrationszonen „Windenergie“ – wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2  BauGB beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:                       14 Ja Stimmen

                                                              5 Nein Stimmen

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, umgehend bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld auch für die zusätzliche Konzentrationszone 6 „Asbecker Mühlenbach“ eine Ausnahme vom Landschaftsplan Rosendahl gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz zu beantragen. 

 

Abstimmungsergebnis:                       17 Ja Stimmen

                                                              2 Nein Stimmen

 

 


Die Ratsmitglieder Schulze Baek und Tendahl begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.

 

Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatungen in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 29. Januar 2014. Bei den Beratungen seien einige redaktionelle Fehler in den Plänen und in der Begründung aufgefallen, die inzwischen korrigiert worden seien. Der Ergänzungsvorlage VIII/666/1, die den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung vorgelegt wurde, seien die korrigierten Unterlagen beigefügt.

Er führt weiter aus, dass die Bezirksregierung inzwischen die eingereichten Unterlagen für das Zielabweichungsverfahren geprüft und mitgeteilt habe, dass eine erneute Überprüfung der Zonenabgrenzungen erforderlich sei. Dies beziehe sich insbesondere auf die mehrkernigen Zonen „Auf der Horst“, „Midlich“, „Asbecker Mühlenbach“ und „Rockel/Hennewich“. Dazu werde in der kommenden Woche ein Gespräch stattfinden, an dem Vertreter der Unteren und Höheren Landschaftsbehörde, Vertreter des Dezernats Regionalplanung und des Dezernates, das für die Genehmigung des Flächennutzungsplanes zuständig ist, sowie Herr Ahn und er selbst teilnehmen werden. Wenn sich keine Änderungen ergäben, könne die Offenlegung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wie geplant erfolgen. Falls allerdings die Bezirksregierung auf Änderungen bestehe, müsse die Offenlegung bis zur übernächsten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses verschoben werden, in der dann der geänderte Planungsstand neu vorgelegt würde. Er bitte trotzdem heute um die Beschlussfassung zur Offenlegung, um im günstigsten Fall mit dem begonnenen Verfahren wie geplant fortfahren zu können.

Er weist darauf hin, dass in der Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss über die vier Teile des Beschlussvorschlages einzeln abgestimmt worden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärt, dass die WIR-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, um den Fortgang des Verfahrens zu ermöglichen, obwohl im Vorfeld die Forderung der WIR-Fraktion nach einem dreifachen Anlagenabstand wegen bedrängender Wirkung nicht gehört worden sei.

 

Ratsmitglied Lembeck schlägt vor, den letzten Satz des dritten Abschnittes des Beschlussvorschlages umzuformulieren in „wird die öffentliche Auslegung unter Vorbehalt….beschlossen.“

 

Bürgermeister Niehues bittet darum, den Beschluss ungeändert sozusagen als „Vorratsbeschluss“ zu fassen, da ansonsten bei gleichbleibendem Planungsstand eine rechtliche Unsicherheit für die nachfolgende Offenlegung bestehe.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass der SPD-Fraktion die getrennte Abstimmung sehr entgegen komme, da sie lediglich dem vierten Teil des Beschlussvorschlages zustimmen wolle.

 

Der Rat folgt sodann dem Vorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgende Beschlüsse: