Den der Sitzungsvorlage Nr. VIII/677 zu den Anlagen I und II beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße/Brink“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a BauGB und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung  Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/677 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/677.

 

Ausschussmitglied Espelkott fragt, wer die Planungskosten für das erste und die anschließenden Änderungsverfahren trage.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass der Investor die Kosten des Ursprungsverfahrens für seine Teilfläche getragen habe. Die Kosten der Änderungsverfahren trage die Gemeinde Rosendahl.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: