Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Anregung gemäß 24 GO NRW der Eheleute Neumann auf Wiederherstellung der Zuwegung der Schöppinger Straße 62 – 80 wird nicht entsprochen. Zusätzliche Haushaltsmittel werden nicht bereitgestellt. 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/681.

 

Fraktionsvorsitzender Weber verweist auf den Hinweis von Herrn Steindorf im Rahmen der Einwohnerfragestunde, dass Herr Neumann für seinen Antrag „Insiderwissen“ genutzt habe. Dies habe ihn etwas verwundert, da das Thema Wirtschaftswegesatzung und Ausnutzung der bestehenden Satzung ja schon lange diskutiert werde. Auch die Anwohner der Schleestraße im Ortsteil Holtwick seien der Ansicht gewesen, dass der Ausbau möglichst schnell und noch nach der bestehenden Satzung durchgeführt werden sollte. Mehrfach sei öffentlich darüber diskutiert worden. Er sehe daher nicht, dass der Antragsteller hier einen Fehler gemacht habe, zumal er die Sanierung der Straße nicht für sich persönlich sondern für eine öffentliche Straße gefordert habe. Bürgermeister Niehues habe aber zuvor erläutert, dass die Gemeinde momentan nur Reparaturmaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchführen könne. Insofern sei er der Ansicht, dass die Gemeinde sich auch hier auf das beschränken müsse, was notwendig sei.

 

Ausschussmitglied Lembeck erklärt, dass die Frage der Verkehrssicherungspflicht gar nicht diskutiert oder gar beschlossen werden müsse. Der Verwaltung habe sicher eine Prioritätenliste für die Sanierung von Wirtschaftswegen, zu denen dieser Weg aber offenbar nicht gehöre.

 

Ausschussvorsitzender Schenk schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass der Antrag abgelehnt werde.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: