Herr Voort verweist auf die letzte Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 29. Januar 2014 sowie auf den nachfolgenden Artikel in der Allgemeinen Zeitung Coesfeld am 31. Januar 2014 zum Thema „45. Änderung des Flächennutzungsplanes“. Bürgermeister Niehues habe dabei mitgeteilt, dass es keine Verträge mit den zukünftigen Betreibergesellschaften zur Übernahme der Planungskosten gebe, sondern lediglich Signale der Bereitschaft. Herr Ahn habe ihn dabei noch unterstützt und auf die rechtliche Seite aufmerksam gemacht, die solche Verträge während des Planverfahrens nicht erlaube. Im Protokoll der Sitzung PLBUA/VIII/22 vom 17. Juli 2013 heiße es unter dem TOP 8 aber wörtlich: „Ausschussmitglied Riermann erkundigte sich, wer die Kosten, die in der Sitzungsvorlage mit rd. 60.000 € beziffert seien, tragen werde.

Bürgermeister Niehues erklärte, dass alle Mitglieder der bereits gegründeten GbRs unterschrieben hätten, dass sie dies Kosten nach der Genehmigung ihrer Windenergieanlagen zurückzahlen würden. Er gehe davon aus, dass das auch so umgesetzt werde.“

Er fragt, wie sich diese verschiedenen Erklärungen miteinander vertragen.

 

Bürgermeister Niehues stellt klar, dass es keine Verträge mit den Bürgerwindpark GbR´s gebe, in denen eine Kostenübernahme geregelt sei. Wohl aber sei in allen Anträgen der Bürgerwindpark GbR´s die Bereitschaft zur späteren Kostenübernahme mitgeteilt und von den einzelnen Mitgliedern der GbR´s unterzeichnet worden. Das sei jedoch kein Vertrag. Die Anträge seien der Einladung zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 13. Februar 2013 beigefügt worden und allen Ratsmitgliedern bekannt.