Herr Wessendorf erkundigte sich nach der Vorgehens- bzw. Verfahrensweise, wenn im Gemeindegebiet Sendemasten (z.B. von Telefongesellschaften) in markanten Bereichen errichtet werden sollen. Er verwies hierbei auf die geplante Errichtung eines Sendemastes am Ortseingang von Hohenholte, der verhindert werden konnte.

Bürgermeister Niehues antwortete, dass ihm die Sachlage bekannt und bereits Thema der letzten Bürgermeisterkonferenz gewesen sei. Für das Gemeindegebiet Rosendahl lägen jedoch bislang keine vergleichbaren Fälle vor. Diese Sendemasten sollten möglichst in Gewerbegebieten errichtet werden.