Bürgermeister Niehues teilt mit, dass die Gemeinde Rosendahl auf Anraten der Kanzlei Wolter Hoppenberg Klage gegen den Bescheid über den Finanzausgleich 2014 eingelegt habe. Gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GfG) sei keine Klage eingereicht worden, weil eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes für den Sommer erwartet werde. Sollte sich die Entscheidung verzögern sei auch hier eine erneute Klageerhebung erforderlich.

Der Streitwert für die Klage gegen den Bescheid über den Finanzausgleich 2014 liege bei 6.000 € und damit in seiner Entscheidungskompetenz.