Das Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/662 als Anlage II beigefügten Auszug aus dem Liegenschaftskataster zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/662.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb weist auf einen redaktionellen Fehler in der Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ hin. Unter Punkt 2 der Auflistung der textlichen Festsetzungen müsse es im dritten Satz heißen „und“ statt „rund“.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: