Dr. Hamann stellt sich als Rosendahler Bürger, wohnhaft in der Bauernschaft Rockel, Ortsteil Darfeld, vor. Er sei heute mit seiner Frau und seiner Tochter hier. Er wolle die Gelegenheit ergreifen, einige Fragen schwerpunktmäßig zum Thema Windkraft und darüber hinaus auch zu einem anderen Thema zu stellen.

Im Dezember 2013 sei im Eilverfahren ein Zielabweichungsverfahren initiiert worden, das im Januar 2014 mit Hilfe des Planers Ahn abgeschlossen und beim Kreis eingereicht worden sei. Ein Eilverfahren bedeute, dass die involvierten Personen auch besonders schnell arbeiten müssen und er sei sicher, dass Herr Ahn und das beteiligte Ingenieurbüro auch genauso schnell ihre Rechnung gestellt hätten.

Er fragt:

  1. Was hat die Gemeinde Rosendahl bewegt, ein Zielabweichungsverfahren zu einem Zeitpunkt zu initiieren, an dem nach seinen Informationen bereits damit zu rechnen gewesen sei, dass die Bezirksregierung darüber den Kopf schütteln würde?
  2. Was ist die Motivation für dieses Zielabweichungsverfahren, das seiner Ansicht nach „zum Fenster herausgeworfenes Geld“ sei, zumal bekannt sei, dass im neuen Regionalplan, der im Frühjahr in Kraft treten werde, keine Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung ausgewiesen werden? Es bestehe daher doch gar keine Notwendigkeit für dieses Zielabweichungsverfahren.
  3. Wie ist der aktuelle Stand des Zielabweichungsverfahrens? Nach seinen Informationen sei das Verfahren sowohl von der Bezirksregierung als auch vom Kreis abgelehnt worden, unter anderem mit dem Hinweis darauf, dass der geplante Flächennutzungsplan (FNP) keine sinnvolle Strategie aufweise. Wenn das so sei, seien 70.000 € oder mehr „zum Fenster hinausgeworfen“ worden. Er frage sich, wie das zu verantworten sei.
  4. Ist seitens des Bürgermeisters mit den Investoren über die Rückzahlung der Planungskosten der Gemeinde vor der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB gesprochen worden? Wenn das so sei, sei das nicht unbedingt strafrechtlich relevant aber in der Vorgehensweise angreifbar.
  5. Sind die Bürger der Gemeinde Rosendahl über den Stand des Zielabweichungsverfahrens und des Verfahrens für den FNP informiert worden?
  6. Warum konzentriert sich der Bürgermeister nicht auf die Beseitigung der in der Organisationsuntersuchung festgestellten Mängel anstatt die Mitarbeiter der Verwaltung mit einem mangelhaften Zielabweichungsverfahren zu beschäftigen.

In der Industrie und der Politik sei es oftmals so, dass der Aufsichtsrat Mitarbeiter fristlos entlasse, die so handelten. Der Rat der Gemeinde Rosendahl sei mit ähnlichen Aufgaben betraut und müsse sich mit diesen Themen befassen. Bürgermeister Niehues habe allerdings auch die Möglichkeit, wie viele seiner Kollegen, im September dieses Jahres zurückzutreten.

 

Ausschussvorsitzender Schenk teilt mit, dass Bürgermeister Niehues unter dem TOP „Mitteilungen“ geplant habe, über den Stand des Zielabweichungsverfahrens zu berichten und er daher vorschlage, die Beantwortung der dazu gestellten Fragen dann zu erledigen.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass er das komplette Fragenpaket einschließlich der Ergebnisse aus den Gesprächen mit der Bezirksregierung Münster zusammenhängend unter dem TOP „Mitteilungen“ beantworten wolle.

 

Dr. Hamann ist damit nicht einverstanden.

 

Ausschussmitglied Riermann stellt daraufhin den Antrag, den TOP 11 „Mitteilungen“ vorzuziehen.

 

Ausschussvorsitzender Schenk lässt über diesen Antrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                       8 Ja Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

Der TOP „Mitteilungen“ wird somit vorgezogen. Die anderen Tagesordnungspunkte behalten aber ihre Nummerierung.

 

Ausschussvorsitzender Schenk weist abschließend darauf hin, dass Nachfragen der Einwohner unter dem TOP „Mitteilungen“ nicht möglich sind. Dazu bestehe aber unter dem TOP 12 „Einwohnerfragestunde gemäß § 27 Abs. 10 GeschO (2. Teil)“ noch einmal Gelegenheit.