Bürgermeister Niehues teilt mit, dass am Donnerstag, 13. Februar 2014 ein Gespräch bei der Bezirksregierung Münster zum beantragten Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan Münsterland stattgefunden habe. Es sei aber auch um den Flächennutzungsplan (FNP) insgesamt gegangen. Daran teilgenommen hätten Vertreter der Unteren und Höheren Landschaftsbehörde, Vertreter des Dezernates Regionalplanung und des Dezernates für die Genehmigung des FNP, Herr Ahn und er selbst. Es seien zwei Dinge bemängelt worden und zwar einerseits, dass teilweise Flächen ausgewiesen worden seien, die zu klein seien, um eine Windenergieanlage (WEA) aufnehmen zu können und andererseits, dass im FNP Flächen enthalten seien, zu denen noch keine Aussage getroffen worden sei.

Die Kritik stütze sich auf zwei verschiedene Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes und des Verwaltungsgerichtes Hannover.

Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Oktober 2004 (BVerwG 4 C 3.04) sei es um die Festsetzung von Grenzen für WEA in einem Bebauungsplan gegangen. Er trägt aus dem Urteil folgendes Zitat vor: Allerdings sind die äußeren Grenzen des Bauleitplans oder die Grenzen von Baugebieten oder Bauflächen (vgl. § 1 Abs. 1 und Abs. 2 BauNVO) stets von der gesamten Windkraftanlage einschließlich des Rotors einzuhalten.

Das neuere Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover (VG Hannover, 4. Kammer, 4 A 1052-10), das sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes beziehe, sage aus, dass „die äußeren Grenzen eines Bauleitplans stets von der gesamten Windkraftanlage einschließlich des Rotors einzuhalten seien“.

Die Bezirksregierung vertrete daher die Auffassung, dass eine Konzentrationszone für Windenergie so groß sein müsse, dass sich alle WEA einschließlich des kompletten Rotors innerhalb dieser Zone befinden.

Herr Ahn habe die weitere Kritik, dass im FNP noch Flächen enthalten seien, zu denen bisher keine Aussage getroffen wurde, nachgearbeitet und einen neuen Planentwurf erstellt, den er nun vorstellen werde. Herr Ahn habe bei der Planung genau wie die Bezirksregierung als Referenzanlage eine WEA mit einer Gesamthöhe von 150 m und mit einem Rotordurchmesser von 80 m zugrunde gelegt. Alle ehemals weiß dargestellten Potentialflächen seien nun erfasst worden. Die Flächen, die im Plan ockergelb dargestellt seien, seien von der Grundfläche her grundsätzlich zu klein für eine Konzentrationszone, die für mindestens drei Anlagen Platz haben müsse. Weitere Flächen seien mit einem roten Punkt und der Zahl „80“ versehen. Überall wo diese Markierung zu finden sei, könne keine WEA aufgestellt werden, weil die Fläche kleiner als 80 m im Durchmesser sei. Durch die neuen Maßgaben fielen die drei westlichen Flächen der mehrkernigen Konzentrationszone „Auf der Horst“, zwei kleinere Teilflächen der Konzentrationszone „Midlich“ sowie die nordwestliche Teilfläche der neuen Konzentrationszone „Asbecker Mühlenbach“ komplett aus der Planung heraus. Die schon bestehende Zone „Auf der Horst“ werde davon nicht berührt.

Im Bereich der Zone „Rockel/Hennewich“ sei der mittlere Bereich schmaler als 80 m, so dass hier keine WEA möglich sei. Dazu habe Herr Ahn vorgeschlagen, an dieser Stelle die Tabuabstände zu geschützten Landschaftsbestandteilen wie Hecken, Baumreihen und Alleen von 100 Metern auf 50 Meter zu verringern, um eine kleine Erweiterung der Zone zu ermöglichen. Das müsse aber durch den Rat noch beschlossen werden.

Die westlich der Zone „Höpinger Berg“ liegende Fläche könne aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht ausgewiesen werden, weil im Umfeld eine starke Fledermauspopulation entdeckt worden sei. Die mögliche Konzentrationszone in Oberdarfeld sei bereits zu Beginn der Planungen durch das Vorkommen eines Uhuhorstes aus der Planung herausgefallen.

Das sei der gegenwärtige Planungsstand nach den Gesprächen mit der Bezirksregierung Münster. Das Zielabweichungsverfahren sei somit noch nicht durchgeführt worden, weil der Plan zunächst angepasst werden müsse. Zur nächsten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses habe er Herrn Ahn eingeladen, der die konkreten Änderungen dann noch einmal vorstellen und erläutern werde. Es gebe keine zeitliche Befristung mehr für das Zielabweichungsverfahren. Das Verfahren ruhe daher bis zur endgültigen Beschlussfassung des Flächennutzungsplanentwurfes durch den Rat.

Zur Frage von Dr. Hamann nach seiner Motivation für die Durchführung des Zielabweichungsverfahrens könne er ganz einfach sagen, dass er  Ratsbeschlüsse ausführe. Der Rat der Gemeinde Rosendahl habe den grundsätzlichen Ausbau der Windenergie beschlossen, auch wenn nicht alle Fraktionen für die Aufstellung eines FNP seien. Gemäß § 62 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sei es die Aufgabe des Bürgermeisters, die Beschlüsse des Rates vorzubereiten und durchzuführen.

Zur Frage nach einem evtl. Rücktritt könne er sagen, dass die Bürgermeisterwahl erst im September 2015 stattfinde und er vorhabe, sich ein weiteres Mal zur Wahl zu stellen.

Die im Organisationsgutachten angesprochenen 60 Mängel seien durchschnittliche Zahlen, wie sie nach Aussagen der Gutachter auch in anderen Kommunen zu finden seien. An der Beseitigung werde er gemeinsam mit dem Rat der Gemeinde Rosendahl arbeiten. Das sei aber kein Grund für ihn, irgendwelche Konsequenzen zu ziehen.

Wenn der Rat die erneute Offenlegung der Änderung des FNP im April beschließe, habe jeder Bürger ebenso wie die Träger öffentlicher Belange noch einmal die Möglichkeit, Einwendungen und Stellungnahmen vorzutragen. Die entsprechenden Unterlagen würden dann allen Ratsmitgliedern zur Sommerpause zur Verfügung gestellt. Auch die neuen Ratsmitglieder würden alle Informationen erhalten, um sich über den bisherigen Verlauf des Verfahrens ein Bild machen zu können. Die Sommerpause könne dann genutzt werden, um Einwendungen und Stellungnahmen abzuwägen. Eine Beratung darüber werde dann nach den Sommerferien erfolgen.

Die Gesamtkosten seien, wie in der Sitzungsvorlage angegeben auf knapp 70.000 € geschätzt worden. Davon seien allerdings rd. 35.000 € aus dem im Jahr 2011 begonnenen und zwischenzeitlich ruhenden Altverfahren, die schon bezahlt worden seien.

Mit den Investoren habe es Gespräche vor Beginn des Planverfahrens gegeben, allerdings nicht während des laufenden Verfahrens, weil er das sauber voneinander trenne.

 

Ausschussvorsitzender Schenk fragt, ob es richtig sei, dass der Bürgermeister einen Beschluss des Rates beanstanden müsse, wenn dieser das geltende Recht verletze.

 

Dieses wird von Bürgermeister Niehues bejaht.