Herr Voort verweist auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 20. Februar 2014. Bürgermeister Niehues habe dort berichtet, dass seitens der Bezirksregierung Münster teilweise die Größe der ausgewiesenen Konzentrationszonen bemängelt worden sei, da nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes die Rotoren von Windenergieanlagen (WEA) innerhalb der ausgewiesenen Zonen liegen müssen. Als Referenzanlagen gälten WEA mit einem Rotordurchmesser von 80 m. Betroffen sei davon insbesondere der mittlere Bereich der Zone „Rockel/Hennewich“. Herr Ahn habe zur Lösung dieses Problems vorgeschlagen, die Tabuabstände zu geschützten Landschaftsbestandteilen wie Hecken, Baumreihen und Alleen zu von 100 m auf 50 m zu verringern. Er selbst habe sich nun mit den Planungen der Bürgerwindpark GbR´s befasst. Nicht eine der geplanten Anlagen erfülle dieses Kriterium. Geplant seien deutlich höhere Anlagen mit einem größeren Rotordurchmesser zwischen 101 und 122 m und einer Nabenhöhe von 123 bis 150 m. Er befürchte daher, dass die Reduzierung der Tabuflächen auf 50 m nicht ausreiche, um diese großen Anlagen zu bauen. Stattdessen werde wahrscheinlich eine erneute Änderung der Tabuflächen, möglicherweise auf 0 m, und somit eine erneute Änderung der Begründung für den Flächennutzungsplan (FNP) erforderlich.

 

Bürgermeister Niehues bittet Herrn Voort zu verinnerlichen, was er bereits mehrfach deutlich gemacht habe. Im FNP-Verfahren gebe es keine Standortplanungen, sondern nur die Ausweisung von Konzentrationszonen, also lediglich eine Zonenplanung. Dabei müsse man sich an die vorgegebenen Richtwerte halten. Im Regionalplan Münsterland, sachlicher Teilabschnitt Energie, sei eine Referenzanlage von 150 m zugrunde gelegt. Das habe Herr Ahn in seinen Planungen auch so übernommen. Neu sei, dass die Rotoren auch mit ihren Spitzen innerhalb der ausgewiesenen Zonen liegen müssten. Natürlich gebe es Planungen der Bürgerwindpark GbR´s. Diese wüssten aber nun, wie sie planen müssten. Kleinere Anlagen könnten ohne Probleme gebaut werden.

Die Reduzierung der Tabuabstände zu geschützten Landschaftsbestandteilen wie Hecken, Baumreihen und Alleen von 100 m auf 50 m sei zunächst ein Vorschlag von Herrn Ahn, den der Rat erst beschließen müsse. Eine Vorberatung werde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 2. April 2014, eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 3. April 2014 erfolgen. Wie die Entscheidung ausfalle, könne er heute noch nicht sagen.

 

Herr Voort stellt im Folgenden weitere Fragen, die sich auf die Standorte und das mögliche Repowering von bereits bestehenden Anlagen in den Windeignungszonen „COE 01“ und „COE 20“ beziehen.

 

Bürgermeister Niehues erklärt nochmals, dass die Gemeinde Rosendahl keine Standortplanung sondern lediglich eine Zonenplanung durchführe und bittet Herrn Voort, sich mit seinen speziellen Fragen doch an die Bezirksregierung bzw. an die Genehmigungsbehörden zu wenden.