Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der in der Sitzungsvorlage Nr. VIII/687 enthaltene Entwurf zur 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/687.

 

Fraktionsvorsitzender Branse teilt mit, dass die SPD-Fraktion darüber diskutiert habe, ob man die Formulierung im § 10 für die Rechte des Bürgermeisters „Entscheidung über die Vergabe ……bei beschränkten und öffentlichen Ausschreibungen in unbegrenzter Höhe“ genauer ausformulieren könne. Insbesondere gehe es hierbei um die Definition was eine beschränkte und was eine öffentliche Ausschreibung sei.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläutert, dass bei einer beschränkten Ausschreibung der Bieterkreis beschränkt festgelegt werde, d. h. dass z.B. für eine Ausschreibung im Bereich Kanalbau nur eine Anzahl bestimmter Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Diese Firmen würden von der Vergabestelle im Vorfeld ausgesucht. Die Vergabestelle sei von den Fachbereichen, für die die Ausschreibungen durchgeführt werden, abgekoppelt. Dabei sei im Vergaberecht geregelt, dass bei jeder Ausschreibung neue Firmen dazu kommen und andere Firmen nicht mehr angeschrieben werden. Diese Firmen würden im Vorfeld geprüft und für die Vergabe gelte das Mindestgebot. Eine andere Entscheidung sei nicht möglich.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil führt weiter aus, dass bei einer öffentlichen Ausschreibung, die erst ab einer Wertgrenze von 1 Mio. € bei Bauleistungen beginne, sich jede Firma bewerben dürfe. Nach Abgabe der Gebote müsse eine Prüfung der Angebote auf ihre Wirtschaftlichkeit erfolgen. Dabei sei dann nicht immer das Mindestgebot zu berücksichtigen und die nicht passenden Angebote würden herausgefiltert.

Bisher sei es notwendig gewesen, unter starkem Zeitdruck Sitzungsvorlagen für die jeweils nächstfolgenden Ausschusssitzungen zu erstellen, um Ausschreibungen für Bau- und andere Maßnahmen zeitnah möglich zu machen. Das belaste die Mitarbeiter enorm. Durch die Änderung der Zuständigkeitsordnung werde dem Bürgermeister nicht das Recht auf Ermessensentscheidungen eingeräumt, die Arbeit in der Verwaltung werde aber deutlich erleichtert.

 

Fraktionsvorsitzender Branse bedankt sich für die Erklärungen, die deutlich gemacht hätten, dass die Rechte des Bürgermeisters nicht zu Ermessensentscheidungen führen könnten und teilt mit, dass die SPD-Fraktion auch kein Interesse daran habe, stundenlang über Dinge zu beraten, ohne abschließend eine echte Entscheidung treffen zu können.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass er den Erläuterungen von Herrn Gottheil nur Folge leisten könne, der deutlich gemacht habe, dass weder für die Ratsmitglieder noch für den Bürgermeister hier eine Ermessensentscheidung möglich sei. Anders sei es bei den Punkten „Stundung und Niederschlagung öffentlicher Abgaben“. Eine Stundung bedeute nur eine Verlängerung der Verbindlichkeit, bei einer Niederschlagung sei eine Summe, die nicht im Haushalt verzeichnet sei und auf die als Einnahme verzichtet werde. Im Rahmen der Haushaltsverabschiedung und beim interfraktionellen Gespräch sei eine Zusammenarbeit auf der Basis von gegenseitigem Vertrauen vereinbart worden. Das werde an dieser Stelle ganz deutlich, weil dem Bürgermeister eine größere Verantwortung als bisher übertragen werde. Er wolle aber daran erinnern, dass das keine „Einbahnstraße“ sei. Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Ausschussmitglied Söller zeigt sich irritiert darüber, dass so knapp nach der Veröffentlichung des Organisationsgutachtens bereits auf Veränderungsvorschläge reagiert werde. Das müsse doch auch durchdacht werden. Er habe sich die Mühe gemacht und einen Vergleich der Zuständigkeitsordnungen der umliegenden Kommunen vorgenommen. In keiner Kommune gebe es ähnliche Zahlen wie in Rosendahl. Er fragt, welchen Vorteil die Gemeinde Rosendahl durch die Änderung der Zuständigkeitsordnung habe.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass dadurch eine erhebliche Arbeitsersparnis für die Mitarbeiter im Rathaus erreicht werde. Zudem werde das enge „Zeitkorsett“ etwas gelockert, weil die Ausschreibungen nach und nach durchgeführt werden könnten und nicht wie bisher zu einer terminierten Sitzung vorbereitet werden müssten. Es gehe nicht darum, ihm persönlich mehr Rechte einzuräumen.

 

Ausschussmitglied Schubert verweist auf das Organisationsgutachten, das den mangelnden Freiraum des Bürgermeisters kritisiert habe, so dass dieser auch seinen Mitarbeitern keinen Freiraum lassen könne. Die Politik erwarte nach der Änderung der Zuständigkeitsordnung aber, dass der Bürgermeister diesen Freiraum an seine Mitarbeiter weitergebe.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stellt fest, dass es eigentlich nichts mit Vertrauen zu tun habe, wenn eine Auftragsvergabe durch entsprechende Vorgaben geregelt sei und gar keine Entscheidung getroffen werden könne. Für Außenstehende müsse deutlich gemacht werden, dass die Verwaltung in ihrem Handeln hier gebunden sei.

 

Ausschussmitglied Reints begrüßt die Entscheidung, die Arbeit der Verwaltung zu erleichtern und sieht es als ausreichend an, wenn die Politik in Zukunft regelmäßig über die Vergaben informiert wird.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: