1. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/646 als Anlage I beigefügte Bilanz zum 31.12.2012 wird mit einer Bilanzsumme von 71.778.950,52 € festgestellt.
2. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/646 als Anlage II beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2012 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.709.636,66 € wird festgestellt.
3. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/646 als Anlage III beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2012 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 705.098,47 € wird festgestellt.
4. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/646 als Anlage IV beigefügte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 wird festgestellt.
5. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/646 als Anlage V beigefügte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 wird festgestellt.
6. Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage VIII/646 als Anlage VI beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.
7. Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 1.709.636,66 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage abgedeckt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.03.2014.
Der Rat folgt dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses
und fasst folgenden Beschluss: