Die durch Ratsbeschluss vom 16. Mai 2013 für den Zeitraum 2013/2014
festgelegten Bedingungen für die Vergabe der gemeindlichen Wohnbaugrundstücke
gelten für den Zeitraum vom 01. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 fort.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27. März 2014.
Der Rat folgt dem Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasst folgenden Beschluss: