Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Für die geplante Arztpraxis mit Eigentumswohnungen im Dachgeschoss am Standort des ehemaligen Hotels zur Post im Ortsteil Osterwick entsprechend dem als Anlage I zur Sitzungsvorlage Nr. VIII/701 beigefügten Planentwurf werden das gemeindliche Einvernehmen und die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja Stimmen

                                                              1 Enthaltung


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/701 und den zuvor stattgefundenen Ortstermin an dem auch die Bauherr/innen, das Arztehepaar Hohmann sowie Frau Pöpping von der Herbert Pöpping GmbH, Legden teilgenommen haben. Dabei sei deutlich geworden, dass es zwar seitens der Bauherr/innen eine Präferenz für eine Variante des Bauvorhabens gebe, diese aber vom Denkmalamt nicht geteilt werde.

 

Fraktionsvorsitzender Weber bedauert, dass er an diesem Termin nicht teilnehmen konnte und bittet um die Mitteilung des aktuellen Sachstandes.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck teilt mit, dass die Denkmalbehörde zunächst für die ursprüngliche Planung (Anlage I zur SV) trotz erheblicher Bedenken das Einvernehmen erteilt habe. Später sei aber von einem anderen Mitarbeiter der Denkmalbehörde eine Zweigeschossigkeit des geplanten Gebäudes gefordert worden, um es an die umliegende Bebauung anzupassen. Aus finanziellen Gründen sei eine Zweigeschossigkeit für die Bauherr/innen aber nicht machbar. Zudem sei der Baustil kritisiert worden, der angeblich nicht münsterländisch sondern skandinavisch sei. Ein Kompromiss zur Ausführung der Außengestaltung sei seitens der Bauherr/innen aber angeboten worden. So stünden sich nun die Meinungen der Bauherr/innen und des Denkmalamtes gegenüber und der Ausschuss müsse entscheiden, in welcher Form das Bauvorhaben ausgeführt werde. 

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass die erneute Beteiligung des Denkmalamtes aufgrund einer Verschiebung des Bauvorhabens um 2 m erforderlich gewesen sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber bedankt sich und erklärt, dass er die Einwendungen des Denkmalamtes nicht für nachvollziehbar halte und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen uneingeschränkt ihr Einvernehmen für die von den Bauherr/innen gewünschte Planungsvariante erteilen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt mit, dass die CDU-Fraktion die ursprüngliche Genehmigung des Denkmalamtes für richtig halte und der gewünschten Planvariante der Bauherr/innen zustimmen werde. Er halte das geplante Gebäude für eine schicke Anlage, die dem historischen Ortskern Rechnung trage.

 

Auch Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt, dass die SPD-Fraktion nicht bereit sei, eine Behördenwillkür wie in diesem Fall, zu unterstützen.

 

Ausschussmitglied Espelkott schließt sich an und teilt mit, dass auch die WIR-Fraktion der ursprünglichen Planung zustimmen werde.

 

Ausschussmitglied Riermann fragt, ob das Denkmalamt die Möglichkeit habe, gegen die Entscheidung des Ausschusses vorzugehen.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass die obere Denkmalbehörde die Möglichkeit habe, das Landes-Bauministerium in Düsseldorf als oberste Denkmalbehörde anzurufen.

 

Bürgermeister Niehues ergänzt, dass er aber in diesem Fall von einer Akzeptanz der gemeindlichen Entscheidung ausgehe.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden geänderten Beschluss: