Die Anregung bzw. der Antrag gemäß § 24 GO NRW von NABU und BUND vom 12. Februar 2014 wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/699. Er stellt fest, dass der eingeladene Vertreter der Landwirtschaft, Herr Sellmann, nicht anwesend ist und fragt, ob es einen anderen Vertreter der Landwirtschaft gebe, der Stellung nehmen wolle. Da dies nicht der Fall ist, bittet er Herrn Dr. Baumanns, die der Sitzungsvorlage beigefügte Anregung des NABU und BUND zu erläutern.

 

Dr. Baumanns verweist auf einen Bericht des Bundes für Naturschutz in den Medien im letzten Jahre, wonach die Vogelpopulation bundesweit um bis zu 50% zurückgegangen sei. Dabei sei bei einzelnen Arten ein besonders starker Rückgang zu verzeichnen, die Lerche sei nur noch mit 20%, der Kiebitz mit 30%, das Rebhuhn mit 10% und der Star mit 20% vertreten. Für NRW könne er keine speziellen Zahlen angeben, aber das Kiebitzaufkommen im Kreis Coesfeld habe im Jahr 2012 nur noch bei 25% gelegen. Das sei erschreckend, wenn man bedenke, dass Vögel die Indikatoren für eine intakte Umwelt seien. Da man Pflanzen nicht zählen könne, bediene man sich der Vogelanzahl.

Als Ursachen dafür sehe er die intensive Landwirtschaft und der erhöhte Flächenverbrauch. Er wolle hier aber keine Schuldzuweisungen treffen, sondern eine Diskussion anregen, in der man über Maßnahmen berate, um die Parklandschaft und Artenvielfalt zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Sein Vorschlag spreche vor allem die Kommunen und die Besitzer von Hausgärten an. Er sehe z.B. die Möglichkeit, dass Kommunen Kosten einsparen, in dem sie Randstreifen von Straßen und Gewässerböschungen möglichst naturnah belassen oder gestalten. Ein Gegenargument hierzu sei häufig die Verkehrssicherungspflicht, die aber eigentlich nur Kreuzungen betreffe. Insgesamt könnten aber kommuneneigene Straßen etwas mehr Wildwuchs vertragen. Zudem sollten keine Herbizide oder Insektizide eingesetzt werden und das Mulchen sollte unterlassen werden. Mit diesen Maßnahmen unterdrücke man Wildpflanzen und fördere das Wachstum der Brennessel. Diese sei zwar notwendig, wachse aber auch so schon in ausreichender Menge. Ihr Wachstum müsse nicht extra gefördert werden.

Als Negativbeispiel nennt er die Stadt Dülmen, die den Landwirten erlaube, auch die Randstreifen zu bewirtschaften, oftmals sogar bis zu den Banketten.

Ein weiterer Vorschlag sei, die Ausgleichsflächen der Städte und Gemeinden zusammenzulegen und dafür eine Gesamtplanung zu machen, die die Bildung großer naturnaher Flächen erlaube.

Seitens der Naturschutzverbände, des Naturschutzzentrums des Kreises Coesfeld und des Biologischen Zentrums Lüdinghausen werde eine Beratung hierzu gerne angeboten. 

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass er bereits zu vielen Anlässen das Thema angesprochen habe, ob geforderte Ausgleichsmaßnahmen bei Bauvorhaben auch tatsächlich umgesetzt werden. Er habe noch immer Zweifel, ob hier eine Kontrolle erfolge. Die Landschaft des Münsterlandes werde auch durch den perfekt gepflegten Rasen geprägt.

Die Stellungnahme der Landwirtschaft zur Anregung von NABU und BUND sei sehr schnell durch die Vorstände der Landwirtschaftlichen Ortsvereine (LOV) erfolgt. Er glaube nicht, dass diese von allen Landwirten geteilt werde. In der Stellungnahme werde deutlich gemacht, dass die Landwirte sich gegen jede Zwangsläufigkeit wehren, bewirtschaftete Flächen in Wildblumenwiesen oder Wildstaudenrabatten umzuwandeln. Er könne keinen Freibrief dafür geben, dass nicht doch irgendwann die eine oder andere Regelung dazu getroffen werden müsse. Er fordere hiermit die Landwirte auf, eigene Vorschläge zur Verbesserung schriftlich einzureichen. Es sei sicher richtig, dass seitens der Landwirte keine flächendeckende Mitbewirtschaftung von Randstreifen erfolge, aber es werde sicher einige Einzelfälle geben.

Die Behauptung in der Stellungnahme der Landwirtschaft, dass der BUND auf „sensationsgetränkte Kampagnen gegen die Landwirtschaft“ setze, um seine Arbeit über Spenden zu finanzieren, halte er für reine Polemik. Den Landwirten werde an keiner Stelle die Fähigkeit abgesprochen, für den Erhalt der Parklandschaft unterstützend tätig zu werden.

Die Politik müsse sich doch fragen, warum in Rosendahl die Situation so sei. In seiner Haushaltsrede habe er schon darauf hingewiesen, dass ein Statusbericht notwendig sei. Um bei den Wirtschaftswegen weiterzukommen, habe man zunächst eine Wegeanalyse erstellen müssen. Genauso habe der Naturschutz in Rosendahl das Recht weiterzukommen. In Kürze werde daher von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Antrag gestellt, der zum Inhalt haben werde, dass in der Gemeinde Rosendahl ein Statusbericht zum Naturschutz erstellt werde, um die Situation vor Ort zu verbessern.

 

Ausschussmitglied Espelkott stellt fest, dass der Vorschlag, die Randstreifen der Straßen länger wachsen zu lassen, der finanziellen Situation der Gemeinde Rosendahl sicher entgegen komme. Die Verallgemeinerung des Fraktionsvorsitzenden Weber zu der Stellungnahme der Landwirte könne er aber so nicht stehen lassen. Schwarze Schafe gebe es überall, nicht nur bei den Landwirten. Er gibt zu bedenken, dass die Produktionsflächen der Landwirte eben die außenliegenden Flächen seien. Und diese Flächen müssten genau wie die Produktionsflächen der Industrie vergrößert werden, da immer mehr produziert werden müsste, um gut leben zu können. Die Außenflächen seien das Kapital der Landwirte. Zudem gebe es auf vielen Höfen naturnahe Gärten mit kontrolliertem Wildwuchs. Mögliche Maßnahmen sollten unbedingt mit allen Beteiligten abgesprochen werden. Die Stellungnahme der LOV sei unbedingt notwendig gewesen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf fragt, ob die Anregung des NABU und BUND nur in der Gemeinde Rosendahl oder auch in anderen Kommunen eingereicht worden sei.

 

Dr. Baumanns antwortet, dass die Anregung an alle Kommunen des Kreises Coesfeld geschickt worden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf kritisiert die Formulierung in der Anregung von NABU und BUND, wonach Wege-Randstreifen „gelegentlich vom Landwirt illegal bewirtschaftet werden“. Das sei so nicht richtig. Der Sachstand der zurückgehenden Vogelpopulation sei der CDU-Fraktion bereits hinreichend bekannt. Das werde auch in ihrem Wahlprogramm konkretisiert. Man befinde sich in ständigem Gespräch mit den LOVs. Die Stellungnahme von Dr. Baumanns halte er nicht für umfänglich genug. Da fehle ihm so einiges. Zudem sei er der Ansicht, dass in Bezug auf den Naturschutz schon so einiges „laufe“. Im Gemeindegebiet Rosendahl gebe es z.B. eine große Laubfroschpopulation und in Zusammenarbeit mit dem Biologischen Zentrum Lüdinghausen seien Naturlehrpfade erstellt worden. Er verstehe daher den Antrag tatsächlich nur als Anregung und nicht mehr. Offenbar werde eine Bühne für die Forderungen benötigt, die der NABU und BUND stellen.

 

Dr. Baumanns erklärt, dass NABU und BUND keine Forderungen stellen, sondern ein Gespräch suchen. Es sei richtig, dass alle Kommunen angeschrieben worden seien. Das sei aber in der Hoffnung geschehen, eine gemeinsame Ebene zu finden, auf der man Probleme ansprechen und diskutieren und dann letztendlich eine Lösung finden könne.

 

Fraktionsvorsitzender Weber zeigt sich von der Stellungnahme der CDU-Fraktion nicht überrascht. Er habe sich mit der Stellungnahme der Landwirte befasst, weil es gar keine andere Stellungnahme gab. Und seiner Ansicht nach „laufe“ in Rosendahl aktuell gar nichts. In einem Gespräch müssten erst einmal notwendige Maßnahmen herausgefiltert und dann angepackt werden. „Es läuft“ sei da nicht der richtige Ansatz.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck bittet darum, einen Beschlussvorschlag zu formulieren.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass er vorschlage, den Antrag und die Anregung von NABU und BUND zur Kenntnis zu nehmen.

 

Dieser Vorschlag wird von den anderen Ausschussmitgliedern mitgetragen.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: