Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hoffmann“ im Ortsteil Holtwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/697 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/697.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt fest, dass laut Anlage zur Sitzungsvorlage 3.850 Biotopwertpunkte ausgeglichen werden müssen. Er fragt, welchen Wert in Euro ein Biotopwertpunkt hat.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb antwortet, dass ein Biotopwertpunkt einen Wert von ca. 1,50 € habe.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass er es nicht gut finde, wenn man diese Biotopwertpunkte beim Kreis erwerben könne. Er fragt, ob es nicht gemeindliche Flächen gebe, auf denen die Firma ihre Punkte ausgleichen könne.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass die Gemeinde nur die Fläche „Hungerbach“ habe, mit der sie ihren eigenen Bedarf decke. Wenn die Firma selbst keine Fläche habe, könne der Ausgleich nur durch den Erwerb von Biotopwertpunkten beim Kreis Coesfeld erfolgen.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass die Flächen des Kreises zur Umsetzung der zuvor diskutieren Forderungen von NABU und BUND geeignet seien.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf begrüßt die Expansionspläne der Firma Hoffmann, durch die der Gemeinde Rosendahl erhöhte Gewerbesteuereinnahmen und neue Arbeitsplätze zrr Verfügung stehen. Er halte die Pläne für sehr begrüßenswert.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt klar, dass sich seine Anfrage nicht gegen die Maßnahme richtete, sondern sich nur auf den ökologischen Ausgleich bezog.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat.