Dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/694 zur Anlage I beigefügten Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Querstraße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/694 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/694.

 

Fraktionsvorsitzender Weber verweist auf die Stellungnahme des Kreises Coesfeld, wonach darauf zu achten sei, dass ausgelöste Abstandsflächen einzuhalten seien. Er fragt, ob das sichergestellt sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn eingehalten wurden.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: