Sitzung: 03.04.2014 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 3
Vorlage: VIII/704
Die Gemeinde Rosendahl beteiligt sich mit weiteren Kommunen an einer Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2014.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja Stimmen
3 Nein Stimmen
Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/704.
Fraktionsvorsitzender Mensing stellt fest, dass dieses Thema mit dem vorhergehenden TOP zusammenhänge. Die Gemeinde klage ja gerade deswegen, weil vom Land insgesamt rd. 1,5 Mio. € weniger ausgezahlt wurden. Diese fehlende Summe habe durch die Erhöhung der Grundsteuer ausgeglichen werden müssen, was der Politik nicht leicht gefallen sei.
Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: