Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 3

Die Gemeinde Rosendahl beteiligt sich mit weiteren Kommunen an einer Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2014.


Abstimmungsergebnis:                         19 Ja Stimmen

                                                                3 Nein Stimmen

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/704.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellt fest, dass dieses Thema mit dem vorhergehenden TOP zusammenhänge. Die Gemeinde klage ja gerade deswegen, weil vom Land insgesamt rd. 1,5 Mio. € weniger ausgezahlt wurden. Diese fehlende Summe habe durch die Erhöhung der Grundsteuer ausgeglichen werden müssen, was der Politik nicht leicht gefallen sei.

 

Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: