Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Enthaltungen: 1

Den Beschwerden gegen die Hebesatzerhöhung für die Grundsteuer B wird nicht gefolgt.


Abstimmungsergebnis:                         21 Ja Stimmen

                                                                1 Enthaltung

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/705.

 

Ratsmitglied K.-P. Kreutzfeldt teilt mit, dass es für das Jahr 2014 keine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B gegeben habe. Daher seien die Beschwerden in seinen Augen nichtig.

 

Kämmerin Fuchs teilt ergänzend mit, dass die letzte Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B im Jahr 2012 erfolgt sei.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass aktuell keine Entscheidung zu treffen sei. Die Hebesätze seien vom Rat bestätigt worden. Eine Erhöhung habe es nicht gegeben. Gleichwohl sehe er die Beschwerden der Bürger als Ermahnung an, mit der diese ihren Unmut kundtun. Der Rat solle diese Ermahnung zur Kenntnis nehmen, zumal die SPD-Fraktion schon bei der letzten Erhöhung zu bedenken gegeben habe, dass der Hebesatz insgesamt zu hoch sei. Eine Senkung der Hebesätze aufgrund der Bürgeranträge sei aber nicht möglich.

 

Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: