1. Für das weiche Tabu-Kriterium „geschützter Landschaftsbestandteil“ wird der zu
berücksichtigende Abstand auf 50 Meter festgelegt.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja Stimmen
9 Nein Stimmen
2 Enthaltungen
Bürgermeister Niehues erklärt zum folgenden Punkt, dass hier über den geänderten Planungsstand abgestimmt werden müsse.
Fraktionsvorsitzender Steindorf fragt, ob der Planungsstand
denn überhaupt geändert worden sei. Es sei doch zuvor weder der Abstand zur Wohnbebauung noch der Abstand zu
geschützten Landschaftsbestandteilen geändert worden. Demnach sei die
Abstimmung über den Punkt 3 des Beschlussvorschlages gar nicht mehr notwendig.
Bürgermeister
Niehues erklärt, dass die Abstimmung gerade deswegen notwendig sei, weil die
Konsequenzen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des
Verwaltungsgerichtes Hannover hier eingeflossen seien. Dadurch würden die drei
kleinen Teilzonen „Auf der Horst“ ebenso wie der kleine westliche Bereich der
Zone „Asbecker Mühlenbach“ und die kleineren Bereiche der Zone „Midlich“
wegfallen.
Durch die vorherige
Abstimmung, durch die eine Änderung des Tabu-Kriteriums „geschützte
Landschaftsbestandteile“ abgelehnt wurde, müsse auch die mittlere Fläche der
Zone „Rockel/Hennewich“ aus der Planung herausfallen. Dies bedeute jedoch, dass
die Zone Rockel/Hennewich ganz aufgegeben werden müsse, weil die beiden
verbleibenden Flächen im Norden und im Süden 750 m auseinander liegen und
deshalb nicht mehr als mehrkernige Konzentrationszone ausgewiesen werden
können. Zudem seien beide Flächen jeweils für sich als Konzentrationszone zu
klein. Über diesen aktuellen Planungsstand müsse abgestimmt werden. Er benötige
diese Abstimmung für die weiteren Gespräche mit der Bezirksregierung und die
anschließende Offenlegung.
Er macht nochmals
deutlich, dass Herr Ahn in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
gesagt habe, dass die bisher geplanten kleinen Zonen aufgrund der
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Verwaltungsgerichtes
Hannover, wonach die Rotoren der Windenergieanlagen innerhalb der ausgewiesenen
Zonen liegen müssen, nicht mehr zu halten seien und sich daraus ein geänderter
Planungsstand ergebe.
Fraktionsvorsitzender
Steindorf ist der Ansicht, dass es keine Folgen habe, wenn am heutigen Abend
nicht über diesen Punkt abgestimmt werde.
Bürgermeister
Niehues erklärt, dass er dann keine Gespräche mit der Bezirksregierung führen
könne und das Planverfahren an dieser Stelle gestoppt werde.
Fraktionsvorsitzender
Mensing weist darauf hin, dass in der Anlage VI zur Sitzungsvorlage als
Konsequenz noch die „Reduzierung des Vorsorgeabstandes zu geschützten
Landschaftsbestandteilen – weiches Tabukriterium – von 100 auf 50 m“ aufgeführt
sei. Dies müsse noch geändert werden. Vorbehaltlich dieser Änderung werde die
WIR-Fraktion dem Planungsstand zustimmen.
Bürgermeister
Niehues antwortet, dass die Berücksichtigung der Änderungen, die sich durch das
Zurückziehen des Antrages von Herrn Hemker und die Abstimmungen zum
Tabukriterium „Geschützte Landschaftsbestandteile“ ergeben haben, im folgenden
Beschluss durch die Formulierung „der in der Sitzung geänderte Planungsstand“
sichergestellt werde.
Demnach werde im
Folgenden über den aktuellen Planungsstand zum FNP ohne die kleineren Flächen
der Zonen „Auf der Horst“, „Asbecker Mühlenbach“ und „Midlich“ sowie ohne die
gesamte Zone „Rockel/Hennewich“ abgestimmt.
Fraktionsvorsitzender
Steindorf stellt fest, dass es sich hierbei lediglich um die Konsequenzen aus
den ersten beiden Punkten des Beschlussvorschlages handele und seiner Meinung
nach keine Änderung erfolge, wenn über den Punkt 3 des Beschlussvorschlages
nicht abgestimmt werde. Letztendlich müsse man aber wohl so vorgehen wie vom
Bürgermeister vorgeschlagen und auch über die weiteren Punkte abstimmen.
Fraktionsvorsitzender
Branse kritisiert die Vorgehensweise bei der Flächennutzungsplanung. Wenn man
feststelle, dass das gewünschte Ergebnis nicht erreicht werde, in diesem Fall
eine Zone aufgrund von Abstandsregelungen nicht realisierbar sei, rechne man
einfach noch einmal nach und verändere die Tabukriterien, um das gewünschte
Ergebnis doch noch zu erreichen. Das könne nicht Sinn einer
Flächennutzungsplanung sein und entspreche keiner objektiven Abwägung.
Bürgermeister
Niehues weist noch einmal darauf hin, dass der Rat unter Beibehaltung aller
beschlossenen Tabukriterien über folgenden geänderten Planungsstand zu
beschließen habe:
- Wegfall der drei kleinen Teilflächen der Zone „Auf der Horst“,
- Wegfall der kleinen westlichen Fläche der Zone „Asbecker
Mühlenbach“,
- Wegfall der beiden kleinen Teilflächen der Zone „Midlich“ sowie
- Wegfall der gesamten Zone Rockel/Hennewich
und lässt sodann wie
folgt darüber abstimmen.
2. Dieser in der Sitzung geänderte Planungsstand wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja Stimmen
5 Nein Stimmen
2 Enthaltungen
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Bezirksregierung Münster abzustimmen, ob der
beschlossene Planungsstand anerkannt wird und genehmigungsfähig ist.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja Stimmen
5 Nein Stimmen
2 Enthaltungen
4. Wird der beschlossene Planungsstand von der Bezirksregierung Münster als
genehmigungsfähig anerkannt, ist für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3
und die gleichzeitige Aufhebung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Rosendahl – Abgrenzung der Konzentrationszonen „Windenergie“ – die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja Stimmen
5 Nein Stimmen
2 Enthaltungen
5. Wird der beschlossene Planungsstand von der Bezirksregierung nicht als genehmigungsfähig
anerkannt, erfolgt eine erneute Beratung des Planentwurfes im Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss und im Rat.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja Stimmen
5 Nein Stimmen
2 Enthaltungen
Die Ratsmitglieder
Hemker, Schulze Baek und Tendahl erklären sich vor Beginn der Beratung für
befangen und nehmen im Zuschauerraum Platz.
Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 2. April 2014.
Fraktionsvorsitzender Branse weist auf sein Schreiben vom 1. April 2014 (Anlage II) hin und bittet Bürgermeister Niehues festzustellen, ob er befangen sei.
Bürgermeister Niehues antwortet, dass er eine Befangenheit nicht feststellen könne, vielmehr obliege Herrn Branse als Ratsmitglied eine Offenbarungspflicht. Wenn er annehme befangen zu sein, müsse er dies mitteilen. Er selbst halte Herrn Branse jedoch nicht für befangen.
Fraktionsvorsitzender Mensing erklärt, dass nach § 9 der Geschäftsordnung der Gemeinde Rosendahl der Rat nur in Zweifelsfällen entscheiden müsse. Weder sei der WIR-Fraktion zugetragen worden, dass der Fraktionsvorsitzende Branse befangen sein könnte, noch habe dieser sich selbst für befangen erklärt. Der Rat könne aber nicht per Abstimmung jemanden grundsätzlich für unbefangen erklären. Nur der umgekehrte Fall, die Feststellung einer Befangenheit per Abstimmung sei möglich.
Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt mit, dass auch die CDU-Fraktion keine Befangenheit des Fraktionsvorsitzenden Branse erkennen könne. Er verstehe dessen schriftliche Anregung zur Prüfung einer eventuellen Befangenheit aber auch nicht. Natürlich könne in Leserbriefen eine solche Vermutung geäußert werden. Das komme öfter vor und führe aber nicht zum tatsächlichen Tatbestand der Befangenheit.
Fraktionsvorsitzender Meier stellt fest, dass die FDP-Fraktion keinen Sachverhalt benennen könne, aus dem sich der Verdacht der Befangenheit ergeben könnte.
Ratsmitglied Kreutzfeldt teilt mit, dass auch die SPD-Fraktion keine Befangenheit ihres Fraktionsvorsitzenden sehe.
Auf die Bitte des Fraktionsvorsitzenden Branse, seitens der Ratsmitglieder über seine Unbefangenheit abzustimmen, entgegnet Fraktionsvorsitzender Mensing, dass der Rat einem Ratsmitglied keinen „Persilschein“ ausstellen könne.
Ratsmitglied Rahsing bittet Bürgermeister Niehues sodann um eine Zusammenfassung der Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss.
Bürgermeister Niehues teilt mit, dass Herr Ahn in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses anhand einer ausführlichen Präsentation über den aktuellen Sach- und Rechtsstand berichtet habe. Entscheidend sei dabei, dass aufgrund von zwei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes und des Verwaltungsgerichtes Hannover die Bezirksregierung nun fordere, dass die Rotoren von WEA vollständig innerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszone liegen müssen. Davon betroffen seien die kleinen Teilflächen der Zonen „Auf der Horst“, „Asbecker Mühlenbach“„ Midlich“ und „Rockel/Hennewich“, wobei die Zone „Rockel/Hennewich“ möglicherweise ganz aus der Planung fallen würde. Herr Ahn habe vorgeschlagen, das Tabukriterium „Abstand zu geschützten Landschaftsbestandteilen“ von 100 auf 50 m zu reduzieren, um die Zone Rockel/Hennewich zu erhalten.
Herr Ahn habe in seinem Vortrag auch die Konsequenzen aufgezeigt, die durch eine Verringerung des Abstandes zu Wohngebäuden auf 440 m entstünden. Diese Überlegung sei aufgrund eines Antrages von Herrn Andreas Hemker entstanden. Allerdings habe Herr Hemker diesen Antrag am heutigen Tage per FAX zurückgezogen, so dass diese Überlegung nicht weiter verfolgt werden müsse. In der Vorberatung habe der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zudem diesen Vorschlag in der Beschlussempfehlung für den Rat abgelehnt.
Fraktionsvorsitzender Weber ergänzt, dass die CDU-Fraktion in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses einen Antrag auf Aussetzung der Beratung bis zu den Sommerferien beantragt habe, da aktuell keine rechtssichere Planung möglich sei. Dieser Antrag sei aber abgelehnt worden. Herr Ahn habe zudem erklärt, dass auch ohne die Änderung des FNP die Errichtung von einzelnen WEA möglich sei und grundsätzlich eine zurückhaltende Planung seitens der Gemeinde Rosendahl durchgeführt werde. Der Schutz des Menschen im Außenbereich sei allerdings nach den Ausführungen von Herrn Ahn eher gering.
Bei der Abstimmung seien die CDU-Fraktion und die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen nicht bereit gewesen, von den ehemaligen Festsetzungen abzuweichen.
Ratsmitglied Lembeck erklärt, dass Herr Ahn in seinen Ausführungen auch deutlich gemacht habe, dass ohne einen FNP der jetzt zurückweichende Landschaftsschutz wieder beachtet werden müsse und damit evtl. auch der Errichtung von WEA entgegen stehe.
Fraktionsvorsitzender Mensing moniert die Darstellung von Bürgermeister Niehues, wonach Herr Ahn den Sach- und Rechtsstand erläutert habe. Herr Ahn sei offenbar nicht immer auf dem richtigen Rechtsstand, was an den nicht bekannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes und des Verwaltungsgerichtes Hannover deutlich werde. Die WIR-Fraktion wolle unbedingt wieder auf einen rechtssicheren Stand kommen und habe daher in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses gegen eine Änderung des bereits beschlossenen Tabukriteriums „Abstand zu geschützten Landschaftsbestandteilen“ gestimmt. Die WIR-Fraktion sei der Ansicht, dass eine Änderung der Tabukriterien zum jetzigen Zeitpunkt bei einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung als vorhabenbezogene Planung ausgelegt werden könne.
Fraktionsvorsitzender Branse verweist auf seine Bedenken zur Änderung des FNP, die er schon vor drei Jahren geäußert habe. Der Rat habe aber die Strategie eingeschlagen, die zur aktuellen unbefriedigenden Situation geführt habe. Er befürchte noch immer, dass eine Weiterführung der Planungen „nach hinten losgehen“ werde. Der Eindruck, der durch „geheime Sitzungen“ mit den zukünftigen Betreibern von WEA entstanden sei, habe ein Übriges dazu getan. Die ganze Situation sei so verfahren, dass sie nicht mehr geheilt werden könne.
Fraktionsvorsitzender Steindorf bittet um eine Sitzungsunterbrechung.
Die Sitzung wird
daraufhin von 20:10 Uhr bis 20:25 Uhr unterbrochen.
Fraktionsvorsitzender Meier stellt anschließend fest, dass die FDP-Fraktion sich ausnahmsweise einmal den Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden Branse anschließe. Die FDP-Fraktion sei auch gegen die Änderung des FNP gewesen und sei der Ansicht, dass man Geld und Zeit verbrenne, wenn man offenen Auges dem aktuellen Verfahren weiter zustimme.
Ratsmitglied Kreutzfeldt stellt sodann den Antrag, einzeln über die Punkte des Beschlussvorschlages abzustimmen.
Bürgermeister Niehues lässt über diesen Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues erklärt, dass eine Abstimmung über den ersten Punkt des Beschlussvorschlages zur Reduzierung der Abstandsflächen zur Wohnbebauung von 500 auf 440 m nicht mehr notwendig ist, da der Antrag von Herrn Andreas Hemker, wie zuvor mitgeteilt, am heutigen Tage schriftlich zurückgezogen wurde und gleichzeitig von diesem mitgeteilt wurde, dass das auch für die Anregung von Herrn Schulze Kalthoff gelten solle.
Ratsmitglied Espelkott fragt, ob es richtig sei, wenn Herr Hemker auch für Herrn Schulze Kalthoff spreche und ob Bürgermeister Niehues eine Bestätigung für die Richtigkeit habe.
Bürgermeister Niehues antwortet, dass in der Email von Herrn Hemker sinngemäß mitgeteilt wurde, dass das Schreiben von Herrn Schulze Kalthoff lediglich als Anregung gedacht gewesen sei, die dem Rat nicht unbedingt hätte vorgelegt werden müssen. Der Antrag von Herrn Hemker wurde zurückgezogen, so dass die Abstimmung über eine Änderung der Abstandsflächen zur Wohnbebauung von 500 auf 440 m nicht mehr notwendig sei. Es bleibe somit bei einer Abstandsfläche von 500 m.
Der Rat fasst sodann folgende Beschlüsse: