1. Der beantragten Reduzierung der Abstandsflächen zur Wohnbebauung von 500 Meter auf 440 Meter wird entsprochen.

 

 

Abstimmungsergebnis:                       3 Nein Stimmen

                                                            6 Enthaltungen

 

Der Beschlussvorschlag ist damit abgelehnt.

 

 

2. Für das weiche Tabu-Kriterium „geschützter Landschaftsbestandteil“ wird der zu berücksichtigende Abstand auf 50 Meter festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:                       3 Ja Stimmen

                                                            2 Nein Stimmen

                                                            4 Enthaltungen

 

Der Beschlussvorschlag ist damit angenommen.

 

 

3. Der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/700 als Anlage VI beigefügte Planungsstand wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:                       3 Nein Stimmen

                                                            6 Enthaltungen

 

Der Beschlussvorschlag ist damit abgelehnt.

 

 

Die Abstimmung über die nachfolgenden Punkte des Beschlussvorschlages erübrigt sich aufgrund der vorherigen Abstimmungsergebnisse.


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/700.

 

Herr Ahn erläutert sodann anhand einer ausführlichen Präsentation (Anlage II) den aktuellen Planungsstand zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie. Die Bezirksregierung habe festgestellt, dass Konzentrationszonen, die so klein sind, dass ganz offensichtlich Teile einer Windkraftanlage aus der Zone herausragen, nicht genehmigungsfähig sind. Hintergrund dafür sei das heute schon mehrfach angesprochene Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.10.2004, AZ 4 C 3.04, wonach die „äußeren Grenzen des Bauleitplans (...) stets von der gesamten Windkraftanlage einschließlich des Rotors“ einzuhalten seien. Er macht deutlich, dass dieses Urteil, das im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan ergangen sei, bis dato allen Beteiligten nicht bekannt gewesen sei und die Genehmigungspraxis der letzten zehn Jahre in allen Kreisen aufgrund der Fachgesetzgebung eine völlig andere gewesen sei.

Der Kreis Coesfeld habe zwar zu Beginn des Planverfahrens in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass dargelegt werden solle, ob sich die Rotoren der Anlagen auch außerhalb der Konzentrationszonen befinden dürfen, sei aber grundsätzlich von einer größeren Flexibilität ausgegangen. Damit beantworte er auch die zuvor von Ausschussmitglied Riermann gestellte Frage.

Er weist sodann auf die Konsequenzen aus den Forderungen der Bezirksregierung, alle Flächen im Gemeindegebiet zu definieren hin und erläutert den Umgang mit der neu entstandenen Grenzproblematik. Durch die von den Investoren beantragte Verringerung der Abstände zur Wohnbebauung würde eine Kaskade von Wirkungen erzeugt, die er anhand von Plänen darstellt. U.a. würden komplett neue Zonen entstehen. Einer Aufgabe von Abständen zu Stromleitungen hingegen stehe die Stellungnahme des Leitungsträgers im Planverfahren entgegen.

Abschließend trägt er einen Vorschlag zur Vorgehensweise vor, wonach keine grundsätzliche Änderung der Tabukriterien erfolgen solle sondern lediglich eine minimale Anpassung im Bereich der Geschützten Landschaftsbestandteile. Ferner rät er von einer Anpassung des weichen Tabukriteriums „Außenbereichswohnen“ ab. Nach einer erneuten Abstimmung mit dem Genehmigungsdezernat der Bezirksregierung könne das Zielabweichungsverfahren weitergeführt werden und anschließend die öffentliche Auslegung erfolgen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt fest, dass Herr Ahn durch seinen Vortrag noch einmal bestätigt habe, dass auch ohne die Ausweisung von Konzentrationszonen die Errichtung von WEA an vielen Stellen möglich sei. Ferner machten die der Sitzungsvorlage beigefügten Anträge der Investoren deutlich, dass sich auf jeden Fall irgendwann die Gerichte mit dem FNP der Gemeinde Rosendahl befassen müssen. Er halte es nicht für richtig, dass die Windkraftgegner die Änderung von Abständen und Tabuzonen schlucken müssten, während ein Netzbetreiber Abstände zu Stromleitungen fordern könne. Der Mensch zähle hier offenbar weniger als eine Leitung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde den FNP weiterhin ablehnen.

 

Herr Ahn antwortet darauf, dass er eine konsequente Haltung grundsätzlich schätze, egal in welche Richtung sie gehe. Natürlich sei eine Leitung nicht mehr wert als der Mensch. Aber im Außenbereich sei eben auch eine Leitung privilegiert. Der Leitungsträger habe sich gemeldet und der Rat habe sich bei der Entscheidung über die Tabuabstände dazu entschlossen, sogar 50 m mehr festzulegen, als gefordert worden sei. Leider gebe es aber keine Rechtsgrundlage für die Tabuabstände zu Wohnungen im Außenbereich. Da habe man die 500 m willkürlich festgelegt. Der Rat hätte aber auch einen größeren oder geringeren Abstand festlegen können. Er habe schon zuvor versucht zu erklären, dass die Gesetzgebung streng zwischen Außenbereich und Innenbereich unterscheide.

 

Ausschussmitglied Espelkott reagiert auf den Vorwurf von Frau Robert in der Einwohnerfragestunde, dass die Bürger nicht genügend gehört werden. Die WIR-Fraktion sei jederzeit bereit, mit Bürgern zu sprechen und Bürger könnten jederzeit an den offenen Fraktionssitzungen teilnehmen. Die WIR-Fraktion habe sich immens mit den Tabukriterien auseinandergesetzt und habe sogar den dreifachen Abstand der jeweiligen Anlagenhöhe zur Wohnbebauung gefordert. Die WIR-Fraktion werde nicht von den im Dezember 2013 beschlossenen Tabukriterien abweichen und sei nach wie vor dafür, einen Flächennutzungsplan zu erstellen, um die Planungshoheit der Gemeinde Rosendahl zu nutzen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt, dass auch die CDU-Fraktion nach wie vor für die Ausweitung von Windenergie und die Ausweisung von Konzentrationszonen sei. Allerdings hätten sich während der letzten Monate sehr viele Änderungen ergeben und es sei noch immer ungewiss, wie die Reform des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) aussehen werde. Grundsätzlich sei er der Ansicht, dass dieses Thema kein Wahlkampfthema werden dürfe.

Ein erneutes Abweichen von der bisherigen Beschlusslage sei für die CDU-Fraktion zwar mit Bauchschmerzen verbunden, aber wenn die Tabukriterien nicht geändert werden, führe das dazu, dass einige der von den Investoren geplanten WEA nicht errichtet werden könnten. Das bedeute für die Investoren, dass möglicherweise erhebliche finanzielle Mittel umsonst eingesetzt worden seien. Die Politik habe aber doch die Planungsgesellschaften aufgefordert, tätig zu werden und könne sie an dieser Stelle nicht einfach fallen lassen. Wenn man das Planverfahren nun an dieser Stelle ruhen ließe, würden den Planungsgesellschaften zumindest keine weiteren Kosten entstehen. Gleiches gelte für die Planungskosten der Gemeinde Rosendahl. Sollten durch eine Kompromisslösung nur noch kleinere Anlagen gebaut werden, sei der politische Wunsch nach der Partizipation von Bürgern auch nicht mehr realisierbar. Ökonomisch gesehen halte er eine Fortführung des Planverfahrens an dieser Stelle für Unsinn, da das Planungsrisiko aufgrund der politischen Großwetterlage enorm steige. Ebenso seien auch die Kritiker betroffen, die für spezielle Standorte Probleme sehen. Auch für diese seien, wenn jetzt ein Stillstand des Verfahrens erwirkt werde, keine weiteren Kosten anhängig. Das solle aber auf keinen Fall ein generelles Nein für den Ausbau der Windenergie bedeuten, würde aber der mangelnden Rechtssicherheit für alle Seiten Rechnung tragen. Bei einer Fortsetzung des Planverfahrens würden der Gemeinde Rosendahl Kosten entstehen und ein Imageschaden sei möglicherweise unvermeidbar. Jegliche Bemühungen, der Vermarktung von Baugrundstücken, um junge Familien in Rosendahl zu behalten oder hierher zu holen, seien damit vergeblich. Die bisherigen Referenzurteile stünden alle noch zur Debatte und würden von Juristen geprüft. Jahrelange Klagewege würden doch von niemandem gewünscht. Er bedankt sich bei Herrn Ahn, der in seinem Vortrag noch einmal deutlich gemacht habe, dass die Verwaltung und die Politik nicht über die potentiellen Standorte von WEA entscheide.

Er stelle an dieser Stelle den Antrag, bis zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 02.07.2014 das Planverfahren „auf Eis“ zu legen und damit auch den heutigen Beschlussvorschlag. Er sei der Meinung, dass das allen Beteiligten gut tun werde.

 

Ausschussmitglied Espelkott entgegnet, dass er den Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden Steindorf nicht folgen könne. Dieser habe von einigen WEA gesprochen, die möglicherweise nicht realisiert werden könnten. Rechtlich gesehen müsse dies dem Rat der Gemeinde Rosendahl egal sein, weil dieser sich nur mit einer Flächenplanung befasse.

Er verstehe nicht, warum das Planverfahren gestoppt werden solle. Die WIR-Fraktion sei der Ansicht, dass für alle Beteiligten Klarheit geschaffen werden müsse und man den eingeschlagenen Weg weitergehen solle.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion von Anfang an Zweifel an der Rechtssicherheit des FNP geäußert habe und er mit Interesse die Ausführungen der Vertreter der CDU-Fraktion und der WIR-Fraktion verfolgt habe, die inzwischen auch festgestellt hätten, dass es keine Rechtssicherheit gebe. Die SPD-Fraktion werde ihren Standpunkt auch weiterhin vertreten.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt fest, dass die CDU-Fraktion sich offenbar vor einer Entscheidung drücken wolle. Natürlich sei dieses Thema ein Wahlkampfthema, gerade weil es die Menschen so bewege. Das sei unvermeidlich.

Er werde den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen, weil er es nicht für richtig halte, das begonnene Verfahren „auf Eis zu legen“. Damit „veräppele“ man alle Beteiligten.

 

Ausschussmitglied Espelkott stimmt dem Fraktionsvorsitzenden Weber zu, dass dieses Thema auf jeden Fall Wahlkampfthema sei und auch die WIR-Fraktion bei ihrem eingeschlagenen Weg bleiben werde.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellt fest, dass die CDU-Fraktion weder Angst vor der Wahl habe, noch ihre Meinung geändert habe. Sie sei nach wie vor für den Ausbau der Windenergie und die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Rosendahl. Man sei einfach nur der Meinung, dass es niemandem schade, eine Entscheidung in die Zeit zu stellen.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck lässt sodann über den Antrag des Fraktionsvorsitzenden Steindorf, das Planverfahren für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie bis zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 02.07.2014 ruhen zu lassen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                       4 Ja Stimmen

                                                            4 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung.

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Ausschussmitglied Espelkott bittet um eine getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf bittet sodann um eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung.

 

Die Sitzung wird daraufhin von 20 40 Uhr bis 20:50 Uhr unterbrochen.

 

Nach der Unterbrechung werden keine weiteren Wortmeldungen vorgetragen.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck fragt, ob die Ausschussmitglieder mit einer getrennten Abstimmung der einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages einverstanden sind.

 

Da dies der Fall ist, fasst der Ausschuss sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: