Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der seitens des Amtes für Agrarordnung in Coesfeld beantragten Änderung der Gemeindegrenze zwischen Billerbeck und Rosendahl in der Flurbereinigung “Aulendorf” gem. § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die derzeitigen Grundstücke Gemarkung Beerlage Flur 26 Nr. 48 und 49 (neu: Gemarkung Darfeld Flur 13 Nr. 184 und 185) zur Gesamtgröße von insgesamt 2.91.19 ha dem Gemeindegebiet Rosendahl zugeordnet werden.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Bezug: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.03.2006, TOP 5

 

 

Der Rat  folgte dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss: