Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hoffmann“ im Ortsteil Holtwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/697 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 2. April 2014 und teilt mit, dass Ratsmitglied Lembeck auf einen redaktionellen Fehler in der Begründung zum Satzungsentwurf (Anlage III zur Sitzungsvorlage) hingewiesen habe.

Auf der 2. Seite der Begründung müsse es im 1. Absatz des Textes richtig heißen:

Die erste Löschwasserversorgung wird durch die in den Feuerwehrfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr Rosendahl vorhandene Löschwassermenge von 3.600 Liter des Löschzuges Holtwick, 3.600 Liter des Löschzuges Osterwick und 2.500 Liter des Löschzuges Darfeld abgesichert.

Die Änderung werde in den Originalunterlagen vorgenommen.

 

Mit dieser redaktionellen Änderung folgt der Rat dem Vorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: