Herr Eising verweist darauf, dass nach einer Änderung des Bundesbaugesetzes im Außenbereich nur noch Mastställe errichtet werden dürfen, wenn ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werde. Vergleichbar sei das doch mit der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie. Er fragt, wie der Rat der Gemeinde Rosendahl dazu stehe und ob dieser evtl. bereit sei, eine entsprechende Planung mitzutragen.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass er nur aus der Sicht der Verwaltung sprechen könne. Wenn ein Landwirt mit dem Wunsch einer Flächennutzungsplanänderung zu ihm komme, werde er diesen Wunsch unterstützen, eine Entscheidung müsse aber von der Politik getroffen werden. Die Planungskosten müssten aber vom entsprechenden Investor übernommen werden.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck ergänzt, dass laut Geschäftsordnung in der Einwohnerfragestunde nur Fragen an die Verwaltung gestellt werden. Die Politik könne daher an dieser Stelle kein Statement abgeben.