Herr Voort bittet darum zu erklären, warum ein Landwirt, der eine Flächennutzungsplanänderung für den Bau eines Maststalls beantrage, die Planungskosten selbst tragen solle und warum die Erbauer von Windenergieanlagen (WEA) die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zwangsläufig übernehmen müssten.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es sich bei der Errichtung eines Maststalls um eine vorhabenbezogene Bauleitplanung handele, die für Einzelinteressenten durchgeführt werde.

Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes “Windenergie“ treffe der Rat eine Entscheidung für das gesamte Gebiet der Gemeinde Rosendahl. Diese Änderung sei nicht vorhabenbezogen.