Herr Voort fragt, warum Herr Ahn in der Begründung für die Änderung des FNP nicht an das schon seit 2004 existierende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gedacht und dieses berücksichtigt habe.

 

Herr Ahn erklärt, dass dieses Urteil auf keiner Ebene bekannt gewesen sei. Da sich dieses Urteil auf einen Bebauungsplan beziehe, sei er sich zudem nicht sicher, ob es tatsächlich auch für die Flächennutzungsplanung verwendet werden könne. Das sei noch nicht endgültig geklärt. Er bittet Herrn Voort, seinen Vortrag abzuwarten, in dem er zu diesem Thema noch Stellung nehmen werde.